Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 14.6.2019)
„Im Zusammenhang mit der Auszahlung von Mindestsicherung für Wohnungslose durch Sozialvereine sind Unregelmäßigkeiten und Verdachtsmomente (z.B.: Auszahlung der Mindestsicherung durch Sozialverein ohne Mindestsicherungsbescheid) aufgetreten, die eine genaue Überprüfung durch das Land OÖ erforderlich machen. Es wurde daher bei der Sozialabteilung eine Sachverhaltsdarstellung angefordert, die in den nächsten Tagen abgeschlossen sein soll. Dabei wird auch die Frage, ob der begründete Verdacht für strafbare Handlungen durch Sozialvereine vorliegt, abgeklärt.“