Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer: „Hilfe durch Mindestsicherung für Wohnungslose möglichst unbürokratisch und einheitlich sicherstellen – Landesrechnungshof mit Gutachten beauftragt“

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 13.6.2019)

Die Mindestsicherung soll Menschen in sozialen Notlagen durch bedarfs­orientierte Leistungen unterstützen. In Oberösterreich kann diese Unterstützung unter anderem über Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe erfolgen, die dafür auch Geldleistungen auszahlen können. Entsprechend der bewährten Praxis der früheren Sozialhilfe sollte dadurch sichergestellt sein, dass in akuten Notlagen eine Soforthilfe möglich ist. Eine Überprüfung durch die Abteilung Soziales hat nun ergeben, dass in den einzelnen Einrichtungen in diesem Spezialfall der Mindestsicherung unterschiedlich vorge­gangen wird. Um mehr Rechtssicherheit und eine fundierte Grundlage für einen einheitlichen Vollzug auch bei dieser besonderen Form der sozialen Hilfe zu erhalten, hat Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer den Landesrechnungshof um ein Gutachten über die bisherige Vollzugspraxis gebeten.

 

„Im Vordergrund muss die bestmögliche und vor allem rasche Hilfe für Menschen stehen, die die Unterstützung der Gesellschaft brauchen. Ich möchte nicht, dass einem armen Menschen in einem heißen Sommer das Geld für ein Getränk oder in einem kalten Winter die Mittel für eine wärmende Jacke vorenthalten werden, bis die Mühlen der Bürokratie fertiggemahlen haben. Das wurde bisher gewährleistet, allerdings auf unterschiedliche Art und Weise. Mein Ziel ist eine möglichst unbürokratische, aber in ganz Oberösterreich einheitliche Vorgehensweise. Dafür soll zusätzlich zu unseren Überlegungen das Gutachten des Rechnungshofes wertvolle Erkenntnisse beisteuern“, erklärt Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.

 

Entsprechend dem oberösterreichischen Mindestsicherungsgesetz hat das Land Oberösterreich unter anderem die Aufgabe, Personen zu unterstützen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Zur Erfüllung dieser wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe arbeitet das Land mit Wohnungsloseneinrichtungen zusammen. Träger dieser Wohnungslosen­einrichtungen sind der Sozialverein B37 in Linz, das Soziale Wohnservice E37 in Wels, der Verein Wohnen Steyr, die Wohnungslosenhilfe Mosaik in Vöcklabruck und die Caritas für Menschen in Not.

 

Ziel der Wohnungslosenhilfe ist es, drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden und die Lebensweise der Betroffenen schrittweise so zu verbessern, damit sie langfristig wieder selbstständig in einer eigenen Wohnung leben können. Sie ist nicht nur an der kurzfristigen Unterbringung von Menschen ohne Wohnung orientiert, sondern zielt auch auf eine dauerhafte soziale und materielle Stabilisierung ab. Die Wohnungslosen­einrichtungen sind zur Direktauszahlung von Leistungen im Rahmen des Bedarfsorientierten Mindestsicherungsgesetzes berechtigt.

 

Da im Zuge einer Prüfung durch die Abteilung Soziales eine unterschiedliche Vollzugspraxis in den einzelnen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe festgestellt wurde, hat Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer den oberösterreichischen Landes­rechnungshof um ein Gutachten über die bisherige Anwendungspraxis ersucht. Ziel ist es, einen einheitlichen Vollzug zu gewährleisten. Konkret geht es um eine Klarstellung, wie weit eine unmittelbare Soforthilfe über den Träger geleistet werden kann und ab wann eine bescheidmäßige Leistungsfestsetzung zu erfolgen hat.

 

Ab 1. Jänner 2020 gelten die Grundlagen der Sozialhilfe-Neu. Auch dahingehend soll das Gutachten die rechtlichen Vorgaben garantieren. Gleichzeitig ist es das Ziel, den von Obdachlosigkeit betroffenen und meist in einer akuten Notsituation befindlichen Klient/innen der Wohnungs­losen­einrichtungen in Oberösterreich so rasch und unbürokratisch wie möglich innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen zu helfen.