Landeskorrespondenz
Mehr Sicherheit, weniger Lärm und weniger Schadstoffe für Peilstein
(Presseaussendung vom 18.6.2019)
In der gestrigen Sitzung der Oberösterreichischen Landesregierung vom 17.06.2019 wurde die neue Trasse für die Umfahrung Peilstein einstimmig beschlossen.
Die bestehende B38 Böhmerwaldstraße weist im Ortsgebiet von Peilstein eine Steigung von bis zu 12 % auf. Aus diesem Grund kommt es vor allem im Winter immer wieder zu größeren Behinderungen durch hängengebliebene LKWs. Ergänzend kommt hinzu, dass die Fahrbahn der B38 sehr schmal und unübersichtlich ist, sodass abschnittsweise keine Begegnung von LKWs möglich ist. „Um diese Problemstellen zu beseitigen, wurde die aktuelle Trassenverordnung für die Umfahrung Peilstein beschlossen. Dadurch werden die Anwohner von Lärm und Schadstoffen entlastet sowie die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht“, unterstreicht Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner.
Die Umfahrung besteht aus 2 Abschnitten. Im 1. Abschnitt ist eine Umfahrung im Norden des Ortes Peilstein (beginnend an der L1551 Hinterschlager Straße bis zur B38 am Ortsende Richtung Kollerschlag) vorgesehen. Am Baulosanfang des 1. Abschnittes schließt dann der 2. Abschnitt (Verlegung der L1551 ab der bestehenden Mühlbrücke der B38 an den Randbereich des großen Betriebsareals und entlang der der kleinen Mühl) an. Aufgrund der aktuellen Trassenverordnung ergibt sich eine angepasste Linienführung. Mit einer neuen, niveaugleichen Kreuzungslösung inklusive Linksabbiegestreifen auf der Landesstraße B 38, Böhmerwaldstraße können die zuvor herrschenden Probleme im Zusammenhang mit Steilheit und Sichteinschränkung umgangen werden. "Die zusätzliche Unterführung für Radfahrer und Fußgänger, welche vor allem die Bewohner der Ortschaft Exenschlag mit dem Ortszentrum verbindet, wird seitens des Infrastrukturressorts errichtet und finanziert", hält Landesrat Mag. Steinkellner fest.
Für den 1. Bauabschnitt liegen das Einreichprojekt sowie die naturschutzrechtliche Bewilligung vor. Im Mai 2019 wurde die wasserrechtliche Bewilligung erteilt, diese jedoch beeinsprucht. Die Entscheidung durch das LVwG. OÖ. ist noch ausständig.