Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 2.8.2019)
Der tragische Fall einer von Kühen getöteten Urlauberin in Tirol und der folgende Gerichtsprozess führten im Frühjahr 2019 zur Verunsicherung der Almwirtschaft auch in Oberösterreich. In den zwei darauf folgenden Runden Tischen „Sicher Wandern in OÖ“ luden Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner alle betroffenen Stakeholder zu Gesprächen ein. Erarbeitet wurde ein Maßnahmenpaket mit Hausverstand, von vermehrter Information bis hin zur Diskussion über konkrete Gesetzesänderungen auf der Bundesebene. Mit der Versendung der Broschüren an die oberösterreichischen Alm-Gemeinden und der bevorstehenden Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches sind nun alle geforderten Maßnahmen zeitnah umgesetzt worden.
Eigenverantwortung im ABGB betont
Der Nationalrat hat am 04. Juli 2019 einen Zusatz im ABGB beschlossen, der die Eigenverantwortung der Almbesucherinnern und Almbesucher betont: „In der Alm- und Weidewirtschaft kann der Halter bei Beurteilung der Frage, welche Verwahrung erforderlich ist, auf anerkannte Standards der Tierhaltung zurückgreifen. Andernfalls hat er die im Hinblick auf die ihm bekannte Gefährlichkeit der Tiere, die ihm zumutbaren Möglichkeiten zur Vermeidung solcher Gefahren und die erwartbare Eigenverantwortung anderer Personen gebotenen Maßnahmen zu ergreifen. Die erwartbare Eigenverantwortung der Besucher von Almen und Weiden richtet sich nach den durch die Alm- und Weidewirtschaft drohenden Gefahren, der Verkehrsübung und anwendbaren Verhaltensregeln.“ (HaftungsrechtsÄnderungsgesetz 2019 – HaftRÄG 2019)
In Kraft getreten ist dieser Zusatz am 01. August 2019.
Gutes Miteinander auf den Almen weiterhin gesichert
„Oberösterreich ist stolz darauf, ein Land der Möglichkeiten zu sein. Daher haben wir beim Runden Tisch zum Thema »Sicher Wandern in OÖ« auch keine neuen Verbote und Restriktionen gefordert. Möglichkeiten zu nutzen erfordert vielmehr auch ein gutes Maß an Eigenverantwortung. Daher begrüßen wir die Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches als sehr zielführend. Auf den Almen sind die Almbewirtschafterinnen und –bewirtschafter, aber eben auch die Besucherinnen und Besucher aufgerufen, sich der Gefahren bewusst zu sein und sich entsprechend zu verhalten. So funktioniert ein gutes Miteinander“, führen die Landesräte Max Hiegelsberger und Markus Achleitner aus.