Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 12.9.2019)
Der Förderantrag zur „KTM Motohall“ ist am 02. Juni 2015 in der Direktion Kultur eingelangt. Danach erfolgte, wie im Förderprozess üblich, eine Prüfung des Antrags durch die Direktion Kultur.
Am 25. Oktober 2018 ist die Fördererklärung von KTM eingelangt. Diese Fördererklärung ist notwendig, damit eine beschlossene Förderung ausbezahlt werden kann. Die Fördererklärung kann vor oder nach einem Regierungsbeschluss eingereicht werden. Eine Auszahlung kann allerdings nur erfolgen, wenn der Direktion diese unterschriebene Fördererklärung vorliegt.
Am 25. Oktober 2018 wurde darüber hinaus der Amtsvortrag für den notwendigen Regierungsbeschluss zur Auszahlung einer Förderung in Höhe von 600.000 Euro vorbereitet. Am 05. November 2018 erfolgte der einstimmige Regierungsbeschluss.
Wie in der Fördererklärung auf der Homepage des Landes ersichtlich ist, steht unter dem Punkt Projektbeschreibung: „Siehe beiliegendes Konzeptpapier“. Dieses Konzeptpapier liegt der Direktion Kultur vor und beinhaltet alle notwendigen Unterlagen, die auch veröffentlicht wurden.
Bereits mit dem Förderantrag von Juni 2015 wurden die kalkulierten Kosten für die „KTM Motohall“ sowie alle notwendigen Unterlagen an die Direktion Kultur gemeldet.
Die Förderung der „KTM-Motohall“ fällt lt. EU-Beihilfengesetz unter die generelle Freistellung gemäß der AGVO. Gemäß Art. 3 und Art. 53 Ziff. 1 AGVO sind Einzelbeihilfen, die unter die Freistellung der AGVO fallen, mit dem Binnenmarkt vereinbar und von einer Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV freigestellt. Die Förderung ist damit korrekt erfolgt. Die Veröffentlichung nach Artikel 9 Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission erfolgt so lange rechtzeitig, solange die Gewährung der Förderbeihilfe nicht vollständig abgeschlossen ist – was bei der Förderung der „KTM Motohall“ der Fall ist. Die Direktion Kultur hat daher vergangene Woche die vorgesehene Veröffentlichung vorgenommen.