Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 12.9.2019)
Im Juni 2019 hat Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer darüber informiert, dass die Auszahlung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe unterschiedlich vollzogen wurde. Sofort nach Bekanntwerden dieser Tatsache hat sie den Landesrechnungshof um Überprüfung des Sachverhalts ersucht und alle Wohnungsloseneinrichtungen durch die Sozialabteilung überprüfen lassen. Seit Juni 2019 ist ein einheitlicher Vollzug in allen Einrichtungen sichergestellt.
Auf Basis der internen Überprüfungen seitens der Abteilung Soziales kann über folgenden aktuellen Stand informiert werden:
- In allen Wohnungsloseneinrichtungen in Oberösterreich - mit Ausnahme des Vereins B37 - erfolgte die Zuerkennung der BMS auf Basis vorhandener Bescheide.
- In der Einrichtung B37 wurde eine direkte Unterstützungsleistung für obdachlose Menschen geleistet und mit dem Land Oberösterreich abgerechnet. Entsprechende Berechnungsunterlagen sowie unterfertigte Auszahlungsbestätigungen liegen vor. Anhaltspunkte für eine unrechtmäßige Verwendung von Geldern – die nicht zur Unterstützung von obdachlosen Menschen gedient haben – gibt es derzeit nicht.
- Bei der Berechnung der Leistungshöhe durch das B37 kam es zu Fehlern. Im Jahr 2018 bezogen insgesamt 114 Klient/innen über einen unterschiedlichen Zeitraum Bedarfsorientierte Mindestsicherung. In Summer wurden 438.000 Euro an BMS-Leistungen abgerechnet. Die Überprüfung dieser Fälle zeigte, dass in einigen Fällen zu wenig (in Summe 6.000 Euro) und in anderen Fällen zu viel (3000 Euro) ausbezahlt wurde. Ein ähnliches Bild ergibt die Überprüfung der 147 Fälle im Jahr 2017. In diesem Jahr wurden rund 500.000 Euro an BMS-Leistungen mit dem Land Oberösterreich abgerechnet. In Summe wurden rund 1.500 Euro zu wenig und rund 26.000 Euro zu viel ausbezahlt.
- Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer hat umgehend nach Bekanntwerden des Sachverhalts den Landesrechnungshof kontaktiert und um eine Überprüfung ersucht. Gleichzeitig wurden sofort alle Schritte gesetzt, damit die Auszahlung der Mindestsicherung nur mehr auf Basis von Bescheiden erfolgt. Seit Juni 2019 ist das der Fall.
Nachdem die fehlerhafte Vorgehensweise aus der Vergangenheit bereits korrigiert ist, soll der Landesrechnungshof vor allem Empfehlungen dazu abgeben, wie BMS- Leistungen gerade im Hinblick auf die Wohnungslosenhilfe - also im Spannungsfeld zwischen dem Erfordernis einer raschen und niederschwelligen Hilfe für Menschen am Rand der Gesellschaft und den formalen Vorgaben - gesichert werden können. „Nach Bekanntwerden der Vollzugspraxis beim B37 habe ich sofort gehandelt. Seit Juni 2019 ist ein einheitlicher Vollzug bei allen Wohnungsloseneinrichtungen sichergestellt. Wichtig ist mir, dass auch in Zukunft eine rasche und unbürokratische Hilfe für die spezielle Zielgruppe der Wohnungslosen möglich ist“, betont Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.
Seitens der Amtsleitung des Landes OÖ wurde zur Abklärung etwaiger rechtlicher Aspekte auch die Staatsanwaltschaft informiert. Zum Stand der Ermittlungen liegen aktuell keine Informationen vor.