Landeskorrespondenz
Historisch bedeutsame Erinnerungsstätten wie die „Todesstiege“ sollen weiterhin öffentlich zugänglich sein
(Presseaussendung vom 17.9.2019)
Zu grotesken Situationen kann die aktuelle Rechtslage im Denkmalschutzgesetz und im Haftungsrecht führen. Denn bei Denkmälern besteht regelmäßig die Herausforderung, dass diese - zur Erhaltung des Originalzustands sowie aus sonstigen Interessen des Denkmalschutzes - nicht an aktuelle Sicherheitsstandards angepasst werden dürfen.
Die Konsequenzen: Haftungsrechtliches Risiko für die Eigentümer oder gar eine Sperre von denkmalgeschützten Anlagen. So wie es aktuell bei der „Todesstiege“ in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen der Fall ist. Die „Todesstiege“ ist seit über einem Jahr gesperrt und daher für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.
„Historisch so wichtige Erinnerungsstätten sollen weiterhin öffentlich zugänglich sein und nicht wegen Ö-Normen oder anderen Vorschriften gesperrt werden müssen. Da wäre etwas mehr Hausverstand im Gesetz angebracht“, so Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner.
Den Besucherinnen und Besuchern sei ja auch klar, dass sie bei der Besichtigung solcher Anlagen und Gebäude nicht auf moderne Sicherheitsstandards vertrauen können. Man solle ihnen daher auch eine gewisse Eigenverantwortung zumuten können, fordert der Landeshauptmann.
Landeshauptmann Thomas Stelzer und sein Stellvertreter Manfred Haimbuchner pochen daher auf eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes und des Haftungsrechts. Eine entsprechende Resolution an die Bundesregierung soll am Donnerstag im Oberösterreichischen Landtag beschlossen werden.