Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 30.9.019)
"Dem Verein `freiraum-europa Hilfsprojekte` ist es im Zeitraum von 1. Oktober 2019 bis 31. März 2020 erlaubt, Haussammlungen und Straßensammlungen durchzuführen. Ebenfalls eine Bewilligung für diesen Zeitraum hat die Österreichische Krebshilfe OÖ erhalten“, teilt Landesrat KommR Ing. Wolfgang Klinger in Bezug auf die ausgestellten Genehmigungen mit.
„Der Sammlungsertrag des Vereins `freiraum-europa Hilfsprojekte` darf nur für Familien mit kranken oder behinderten Kindern, die sich in schwierigen Situationen befinden, verwendet werden. Die Österreichische Krebshilfe OÖ ist berechtigt, ihren Sammlungserlös für Beratung und Begleitung von Krebspatient/innen und Angehörigen in den Beratungsstellen in OÖ, zur Vorsorge und Information der Bevölkerung und zur Unterstützung von Forschungsprojekten zu verwenden“, erklärt Klinger.
Noch gültige Sammlungsbewilligungen in Oberösterreich haben derzeit das Österreichische Schwarze Kreuz, der Österreichische Gehörlosen Sportverband, sowie das Kinderhilfswerk. "All diese aufgezählten Vereine bzw. Organisationen haben vom Land OÖ einen legitimierten Bewilligungsbescheid erhalten und sind somit berechtigt, Spendensammlungen durchzuführen“, so Klinger abschließend.