Landeskorrespondenz
„Länder, Sozialhilfeverbände und Gemeinden dürfen nicht die Leidtragenden des Pflegeregress-Aus sein.“
(Presseaussendung vom 11.10.2019)
Nachdem der Nationalrat im Juni 2017 den Pflegeregress mit Verfassungsmehrheit aufgehoben hat - und zwar ohne jegliche Abstimmung mit den Ländern und Gemeinden - folgten langwierige Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern, die zu viel Verunsicherung unter den Pflegebedürftigen und ihren Familien führten. Im Mai 2018 hat man sich dann bei einer Konferenz der Landeshauptleute auf bis zu 340 Millionen Euro Kostenersatz (in Form einer Abrechnung der tatsächlichen Pflegefälle der Bundesländer) für die Länder durch den Bund geeinigt. Nun hat der Bund beschlossen, den Kostenersatz für die Länder mit 300 Millionen Euro zu deckeln.
„Die Länder und die Gemeinden müssen sich auf die Zusagen des Bundes verlassen können. Immerhin müssen auch wir unsere Budgets mittel- und langfristig planen. Die Länder, die Sozialhilfeverbände und die Gemeinde dürfen jedenfalls nicht die Leidtragenden vom Pflegeregress-Aus sein“, protestiert Oberösterreichs Landeshauptmann angesichts der einstigen Änderung der Pflegeregress-Einigung durch den Bund.