Stellungnahme von LH Stelzer zu den Verbrechen eines Asylwerbers: „Bin erschüttert und zornig.“

Landeskorrespondenz

Landessicherheitsrat wird einberufen - Forderung von LH Stelzer zweitinstanzliche Entscheidung beim BVwG auf Grund von „Gefahr im Verzug“ oder „öffentlichem Interesse“ vorzuziehen

 

(Presseaussendung vom 15.10.2019)

„Das sind schreckliche Nachrichten, die mich zutiefst betroffen machen. Ich bin in meinen Gedanken bei den Opfern und ihren Familien. Wie wahrscheinlich viele Landsleute, bin ich zornig und erschüttert, weil ein Mann, dem unser Land Schutz und Sicherheit bietet, so etwas Bestialisches verbrochen haben soll! Das darf uns als Gesellschaft jedoch nicht dazu verleiten, Flüchtlinge pauschal und undifferenziert zu verdächtigen oder gar zu verurteilen. Ich bin überzeugt: Die große Mehrheit der Flüchtlinge ist dankbar, dass unser Land Schutz und Sicherheit bietet. Sie wollen hier bei uns in Frieden leben“, sagt Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer.

 

Der Landeshauptmann wird den Landessicherheitsrat noch für diese Woche einberufen. Im konkreten Asylverfahren des verdächtigen Afghanen fordert Landeshauptmann Thomas Stelzer, dass die noch offene zweitinstanzliche Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht auf Grund von „Gefahr im Verzug“ oder „öffentlichem Interesse“ vorgezogen wird. Dies sei rechtlich möglich und im aktuellen Fall auch notwendig, ist der Landeshauptmann überzeugt.

 

Klar sei, dass die nächste Bundesregierung einen klaren Handlungsauftrag habe: „Straffällige Flüchtlinge müssen konsequent abgeschoben werden. Wer unsere Hilfe missbraucht, verwirkt sein Gastrecht. Da darf es keine Diskussion geben, auch zum Schutz der angesprochenen großen Mehrheit jener Flüchtlinge, die mit uns und im Einklang unseres Rechtsstaates leben möchten“, stellt der Landeshauptmann klar.