LR Steinkellner: Sicher in und durch den Winter

Landeskorrespondenz

Nicht vergessen – Ab 1. November gilt die Winterreifenpflicht

 

(Presseaussendung vom 22.10.2019)

"Auch wenn noch keine Schneeflocke gefallen ist, gilt mit Anfang November das Gesetz des Winters auf unseren Straßen“, so Landesrat, für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner.

 

Noch stehen einige schöne Herbsttage bevor. Doch erste Vorboten des Winters sind bereits bei morgendlichen Niedrigtemperaturen zu spüren. Pkw-Lenker/innen sind verpflichtet, ihr Fahrzeug winterfit zu machen. Dies betrifft aber nicht nur die Autoreifen. "Es ist auch ratsam, eine Grundausstattung an hilfreichen Utensilien für die kalte Jahreszeit in den Wagen zu räumen. Schneebesen und Eiskratzer sind wichtige Utensilien. Auch ein Türschlossenteiser kann hilfreich sein", empfiehlt Landesrat Günther Steinkellner.

 

Für die Anpassung an die bevorstehenden neuen Witterungs- und Fahrverhältnisse hat der Reifenwechsel eine besondere Bedeutung. Neben den geänderten, chemischen Inhaltsstoffen haben die Reifen auch wegen der vielen Lamellen in den Profilblöcken ihre Berechtigung. Bei winterlichen Fahrverhältnissen ist eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern vorgeschrieben. Winterreifen müssen darüber hinaus über eine M+S Kennzeichnung verfügen. Wer im Winter mit weniger Profil unterwegs ist, könnte bei einem Unfall mit der Versicherung Probleme bekommen.

 

Der Unterschied zwischen dem Gebrauch von Sommer- und Winterreifen kann eindrucksvoll anhand eines Beispiels verdeutlicht werden. So hat der Reifenhersteller Continental einen Bremstest auf einer Schneefahrbahn mit Sommer- und Winterreifen verglichen. Während der Anhalteweg mit Winterreifen und einer Geschwindigkeit von 30 km/h 31 Meter ausmachte, verdoppelte er sich beim Sommerreifen auf 62 Meter. „Mit dem Reifenwechsel sollte nicht auf den ersten Schneefall gewartet werden. Bereits Morgenfrost kann für eisglatte Straßen sorgen“, so Steinkellner.