Landeskorrespondenz
Maßnahmenprogramm Linzer Luft muss konsequent in allen Punkten und Details umgesetzt werden, daher Start der Überprüfung der Umsetzung durch die einzelnen zuständigen Regierungsressorts im Jänner – Prognose für 2019 liegt vor
(Presseaussendung vom 25.10.2019)
Der Europäische Gerichtshof hat gestern mit einem Urteil und damit der Bestätigung des Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Frankreich wegen unzureichender Luftreinhaltung zum Ausdruck gebracht, dass die EU bei der Luftreinhaltungsverpflichtung durch die Mitgliedsstaaten ernst macht.
Umwelt-Landesrat Rudi Anschober: „Das Urteil bestätigt und bekräftigt die Handlungsnotwendigkeit Oberösterreichs im Hinblick auf die Verbesserung der Luftqualität im Bereich des Römerbergtunnels. Das auf meinen Antrag von der Landesregierung einstimmig beschlossene Maßnahmenprogramm Linzer Luft ist die notwendige Antwort und Konsequenz. Das EuGH-Urteil zeigt uns, dass wir diesen Beschluss hundertprozentig umsetzen müssen - ohne Zeitverzögerungen und Abstriche. Wir werden daher ab Jänner des kommenden Jahres eine regelmäßige Evaluierung starten, ob die Umsetzung des Maßnahmenpakets in allen Ressorts vollständig auf Kurs ist.“
Die aktuelle Prognose für den Jahresmittelwert 2019 liegt bei Stickstoffdioxid (NO2) an der betroffenen Messstelle Römerbergtunnel bei 42 µg/m³. Anschober: „Damit kann der Jahresmittelwert neuerlich um einen Schritt - konkret um gut ein µg/m³ gesenkt werden. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 µg/m³. Die Richtung zum Erreichen des Grenzwertes stimmt, aber es fehlt uns noch ein wesentlicher Schritt, den das Maßnahmenpaket bringen wird, falls es wirklich konsequent in allen Bereichen zeitgerecht umgesetzt wird.“