Landeskorrespondenz
Initiativen zur Stärkung der Integration in Oberösterreich und Anerkennung von Leistung
(Presseaussendung vom 8.11.2019)
„Zweifelsohne sind Deutschkenntnisse, wie mehrfach betont, unverzichtbar für eine gelungene Integration. Die vergangenen Versäumnisse der Politik in diesem Bereich sollen aber jene Personengruppe nicht benachteiligen, die durch ihre berufliche Tätigkeit einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft geleistet hat“, stellt Landeshauptmann-Stv. Dr. Haimbuchner einleitend fest.
Beim Vollzug des geltenden Oö. Wohnbauförderungsgesetzes mussten unerwartbare Integrationsversäumnisse festgestellt werden. So haben seit in Kraft treten der Novelle am 1.1.2018 mehr als 1.000 Förderwerber/innen um Ausnahme von den Integrationserfordernissen ersucht, da sie trotz teilweise jahrzehntelangen Aufenthalts in Österreich die Mindestanforderungen an die sprachliche oder berufliche Integration nicht erbringen können. Dies widerspricht jedem Anspruch an Integration, der für eine Teilhabe in einer technologisierten und digitalisierten Arbeitswelt notwendig wäre.
Auf Grund dieser Anzahl ungenügend integrierter Förderwerber/innen bestehen verwaltungsökonomische Erfordernisse, welche die Schaffung von Möglichkeiten einer Nachsicht für Personen mit Pensionsbezug anraten. Auch soll der Nachweis der beruflichen Integration für jene Personen erleichtert werden, welche jahrzehntelang gearbeitet und ihre Steuern in Österreich bezahlt haben.
Wie angekündigt, wurden daher ein Initiativantrag zur Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes, sowie ein Initiativantrag für ein langfristiges Integrationskonzept für Personen mit Integrationsversäumnissen im Landtag eingebracht. Die beiden Initiativanträge gehen gemeinsam mit einer neuen Deutschkenntnis- Verordnung in Begutachtung.
Die Novelle des Wohnbauförderungsgesetzes soll mit 1.1.2020 in Kraft treten und sieht erweiterte Ausnahmebestimmungen für die Gewährung von Leistungen aus der Wohnbauförderung vor. So sollen zum Beispiel Personen vom Nachweis der Deutschkenntnisse ausgenommen werden, die vor dem 1.1.1959 geboren wurden und Leistungen aus der gesetzlichen österreichischen Pensionsversicherung auf Grund der Versicherungsfälle des Alters, der geminderten Arbeitsfähigkeit oder des Todes beziehen. Zur Unterstützung aller anderen Personen, welche die erforderlichen Deutschkenntnisse immer noch nicht nachweisen können, wurde beantragt, das zuständige Regierungsmitglied mit der Erstellung eines zielgerichteten und langfristigen Integrationskonzeptes zu beauftragen.
„Wir haben damit den Erkenntnissen aus der Verwaltungspraxis und der Lebensrealität Rechnung getragen“, betont Landeshauptmann-Stv. Dr. Haimbuchner die Wichtigkeit von Sprache und Leistung in der Integration.