Landeskorrespondenz
Verordnungen zur Verlängerung der Finanzierungsvariante für die Schaffung von Eigentum und Anhebung bei der Wohnbeihilfe gehen in Begutachtung
(Presseaussendung vom 10.11.2019)
Mit 8. November wurden drei Verordnungen aus dem Wohnbauressort in Begutachtung geschickt. Es handelt sich dabei um die Novellen der Eigenheim-Verordnung 2018 und die Eigentumswohnungs-Verordnung 2019, sowie die Wohnbeihilfen-Verordnung 2012.
Eigenheim- und Eigentumswohnungsverordnung
Die allseits beliebte Fixzinsvariante bei der Neuerrichtung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen geht in die Verlängerung und wird sogar noch attraktiver. So sollen künftig nur noch 0,75% der Zinslast beim Förderwerber verbleiben und das mit einer garantiert gleichbleibenden Rate über die gesamte Laufzeit von 20 Jahren. Neu ist auch, dass dieser unschlagbare Zinssatz vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2021, also für den Zeitraum von zwei Jahren, angeboten werden kann
„Diese Finanzierungsvariante der Wohnbauförderung ist österreichweit nach wie vor einzigartig. Mit diesem sehr attraktiven Angebot können sich die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher die derzeit extrem niedrigen Zinsen langfristig sichern. Das bedeutet nicht nur geringe monatliche Belastungen, sondern auch eine Absicherung gegen einen möglichen Zinsanstieg in den kommenden Jahren. Um dieses Modell beneiden uns die anderen Bundesländer. Damit setzt die Wohnbauförderung in Oberösterreich wieder einmal Maßstäbe. Ich bedanke mich an dieser Stelle noch einmal herzlich bei der HYPO Landesbank, die es möglich macht, diese unschlagbaren Konditionen an die Förderwerber weitergeben zu können“, betont Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner.
Erhöhung der Wohnbeihilfe
„Ich werde den anrechenbaren Wohnungsaufwand auf 3,70 Euro pro Quadratmeter erhöhen um zielgruppengerecht einkommensschwachen Personen weiterhin leistbares Wohnen zu ermöglichen“, freut sich Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Haimbuchner über diesen Coup.
Weiters werden wie jedes Jahr die Einkommensgrenzen an die Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze angepasst, damit trotz der Pensionserhöhungen beim Bezieher keine Schmälerungen in der Wohnbeihilfe entstehen.
„Mein großer Dank gilt hier den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Wohnbauförderung für ihren unermüdlichen Einsatz für leistbares Wohnen in Oberösterreich“, schließt Landeshauptmann-Stv. Dr. Haimbuchner.