LR Steinkellner: Rücksicht durch Abstand – Erste Seitenabstandsmessaktion in Oberösterreich

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 13.11.2019)

„Mittlerweile ist jedes dritte gekaufte Fahrrad ein E-Bike. Neben den rascheren Fahrgeschwindigkeiten gehen oft weitere Aspekte wie unsichere Fahrweisen und längere Bremswege damit einher. Diese Veränderungen in der Mobilität erfordern ein gegenseitiges aufeinander Acht geben und die gegenseitige Rücksichtnahme. Mit einer neuen Methode haben wir nun erstmals in die Möglichkeiten potentielle Gefahren für den Radfahrer und die Radfahrerin zu evaluieren“, so Steinkellner.

 

Zu den potentiellen Gefahren zählt unter anderem auch das zu knappe Überholen von Radfahrenden durch Kfz, welches ein hohes Unfallrisiko darstellen kann. Dabei kann es zu beängstigenden Situationen kommen, die für viele Radfahrende der Grund sind, dass sie das Fahrrad selbst für kurze Strecken nicht als Verkehrsmittel verwenden.

 

Mit der Aktion „Rücksicht durch Abstand“ macht die Radmodellregion Wels Umland diese Tatsache bewusst und führt erstmalig in Oberösterreich am 13. November in der Stadtgemeinde Marchtrenk gemeinsam mit der Polizei Seitenabstandsmessungen durch. Dabei wird mit einem speziellen Messgerät, das am Lenker eines Fahrrades montiert ist, der jeweilige Überholabstand angezeigt und an die weiter vorne postierte Polizei durchgegeben. Die Polizisten der Inspektion Marchtrenk informieren dann die angehaltenen Kfz-Lenker/innen.

 

Mit dieser Seitenabstandsmessung und einer Plakataktion in allen Radmodellregions-Gemeinden wird darauf hingewiesen, dass

  • der empfohlene Mindestabstand beim Überholen 1,5 m betragen sollte,
  • zu knappes Überholen kein „Kavaliersdelikt“ ist,
  • laut Straßenverkehrsordnung ein der Verkehrssicherheit und Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand eingehalten werden muss,
  • daher auch das Überholen von Radfahrenden bei Gegenverkehr verboten ist,
  • das „Fahren auf Sicht“ – wie es in der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben ist – ebenso wie das Einhalten eines genügend großen Abstandes zum vorderen Fahrzeug wesentlich dabei helfen kann, dass es zu keinen plötzlichen und zu knappen Überholvorgängen kommt.

 

„Im Zuge dieser Evaluierungen haben wir die Möglichkeiten, die Gefahren durch potentiell zu knappe Überholvorgänge genauer analysieren zu können“, betont Steinkellner.

 

Im Bundesland Salzburg gibt es bereits erste Erfahrungen mit diesen Messungen. Eine im heurigen Jahr in der Schweiz in Zürich und Basel durchgeführte Studie hat gezeigt, dass bei einer Stichprobe von jeweils etwas über 500 Überholvorgängen nur jede/r fünfte Kfz-Lenker/in mit mindestens 1,5 m überholt hat. In Basel haben 29 Prozent den Wert von 1,0 m unterschritten, in Zürich sogar 36 Prozent.  Eine weitere Studie aus dem Jahr 2017, die in Österreich vom Kuratorium für Verkehrssicherheit beauftragt wurde, ergab, dass bei ca. 80 % der Überholvorgänge der erforderliche Seitenabstand nicht eingehalten wird.

 

„Auch wenn nicht überall und jeder Orts der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, sollte ein verkehrssicheres und respektvolles Miteinander Priorität haben, um allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern eine gute und sichere Fahrt zu ermöglichen“, so Steinkellner abschließend.

 

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