LR Klinger: EU-Trinkwasserrichtlinie - Gefahr für Oberösterreich noch nicht gebannt

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 2.12.2019)

Nachdem die EU-Trinkwasserrichtlinie durch oberösterreichische Bemühungen im Herbst 2018 noch massiv abgemildert werden konnte, steht nun ein weiterer Schritt im Gesetzgebungsverfahren an. Im sogenannten Trilog zählen aber Sachargumente oft weniger als politisches Feilschen. Damit besteht erneut die Gefahr, dass auch in Oberösterreich unnötige Kontrollen eingeführt werden müssen. Auf Haushalte könnten hohe Kostensteigerungen zukommen.

 

Dass man es in der EU mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht immer so genau nimmt, zeigt die EU-Trinkwasserrichtlinie. Obwohl sich die Strukturen der Bewirtschaftung in den einzelnen Staaten ebenso sehr unterscheiden wie die Qualität des Wassers, sollen alle zu einheitlichen Tests verdonnert werden. „Wir investieren in Oberösterreich seit vielen Jahren in vorsorgenden Grundwasserschutz und haben eine hervorragende Wasserqualität. Zusätzliche Tests würden daran nichts ändern, aber die Kosten für die Haushalte unnötig in die Höhe treiben. Das kann nicht sein!“, entrüstet sich Landesrat Wolfgang Klinger über die Richtlinie.

 

Tatsächlich ist es so, dass bei der Abstimmung im EU-Parlament im Oktober 2018 unter anderem durch oberösterreichische Initiative wichtige Änderungen vorgenommen werden konnten. Diese Fassung des Gesetzestextes wurde vom Rat, einem weiteren gesetzgeberischen Akteur in der EU, jedoch nicht angenommen, sodass sich die Richtlinie im sogenannten Trilogverfahren befindet. Dieses Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Verhandlungsführer handeln dort eine Einigung aus, die nicht immer die besten Sachargumente berücksichtigt. „Es ist für mich skandalös, dass hier im Geheimen über derart essenzielle Bedürfnisse der Bevölkerung entschieden wird, wie es die Trinkwasserversorgung ist“, erklärt LR Klinger weiter.

 

Aus Brüsseler Insider-Kreisen ließ sich jedoch erfahren, dass im Trilog aktuell mehrere für Oberösterreich kritische Punkte verhandelt werden. Dazu gehört das Ende von Ausnahmegenehmigungen bei nicht gesundheitsrelevanten Grenzwertüberschreitungen. Bislang konnte dadurch mit entsprechenden Maßnahmen der Grundwasserkörper wieder gereinigt werden. Ein Ende der Ausnahmeregelung würde massive Investitionen in die Trinkwasseraufbereitungstechnologie nach sich ziehen. Zudem wird ein Grenzwert für nicht relevante Metaboliten diskutiert. Entsprechend folgende Aufbereitungsmaßnahmen würden ebenfalls die Kosten erhöhen.

 

Statt Klarheit zu schaffen, könnte die Richtlinie in einigen Punkten sogar zu Unsicherheiten führen. So stehen im Bereich des Mikroplastiks sowie von endokrinen Stoffen Untersuchungen im Raum, die zunächst wissenschaftlicher Aufarbeitung bedürfen.  Einige der dann benötigten Tests können noch nicht mal von den üblichen Laboren durchgeführt werden. „Die drohende Überregulierung und Unklarheiten könnten unserer hervorragend funktionierenden kleinteiligen Wasserversorgung enormen Schaden zufügen und für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu stark steigenden Wasserkosten führen. An der bestehenden hohen Trinkwasserqualität würde das aber nichts ändern. Wir werden die Verhandlungen daher weiter beobachten und versuchen, auf das Ergebnis Einfluss auszuüben“, so Landesrat Klinger.