LR Hiegelsberger: Monitoring der LK OÖ stellt GVO-Freiheit des heimischen Ackerbaus fest – Einzige gefundene Verunreinigung klar unter zulässigem Grenzwert

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 3.12.2019)

Seit 2011 werden in Oberösterreich systematische Felduntersuchungen bei Mais, Raps und Soja durchgeführt. Auf 150 zufällig ausgewählten Feldern wurden auch 2019 jeweils 500 Pflanzen beprobt. Während bei Raps und Mais keinerlei Verunreinigung festgestellt wurde, wiesen bei Soja zwei von insgesamt 25.500 untersuchten Sojapflanzen GVO-Spuren auf. Das ergibt eine Quote von 0,008 Prozent bei den insgesamt eingesammelten Soja-Gewebeproben. Auf das einzelne Feld bezogen unterschreitet die Verunreinigung der Stichprobe den zulässigen EU-weiten Grenzwert von 0,9 Prozent ebenfalls klar.

 

Im Jahr 2009 wurden in Oberösterreich erstmalig systematische Felduntersuchungen bei Mais, Raps und Soja durchgeführt, um die GVO-Freiheit auch konkret auf den Anbauflächen sicherzustellen. Dadurch wird das System der Saatgutbeprobung beim Handel durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit wirkungsvoll ergänzt. Oberösterreich ist das einzige Bundesland, das diese 2011, 2013, 2015 und 2019 wiederholte Kontrolle am Acker durchführt. „Die Österreicherinnen und Österreicher sprechen sich klar gegen den Anbau von Pflanzen aus, die mittels Gentechnik gezüchtet wurden. Um zu garantieren, dass unsere Äcker tatsächlich frei von derartigen Pflanzen sind, wird einerseits das verkaufte Saatgut überprüft. Um eine noch höhere Sicherheit gewährleisten zu können, beprobt die Landwirtschaftskammer aber zusätzlich bereits wachsende Bestände. Diese zusätzlichen Kontrollen stellen Verunreinigungen fest, die ohne das Wissen der betroffenen Bäuerinnen und Bauern passieren können. Ich möchte mich bei der Landwirtschaftskammer herzlich für diesen Mehraufwand bedanken. Die hohe Qualität unserer heimischen Lebensmittel wird dadurch sichergestellt“, betont Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.

 

Ausmaß und Ergebnis der Untersuchung

In Oberösterreich werden von den hinsichtlich Gentechnik derzeit relevanten Kulturen Raps, Sojabohne und Mais angebaut. Bei allen anderen Kulturpflanzen in Oberösterreich spielt diese Züchtungstechnik momentan keine Rolle. Für die Feldkontrollen wurde ein risikobasierter Kontrollplan entwickelt. Dieser berücksichtigt vor allem die Parameter Anbaufläche in Europa, Verwendung der Ernte als Nahrungsmittel, Blühbiologie der Pflanze und damit „Verschleppungsrisiko“ von GVO-Bestandteilen. Als Stichprobe wurden 150 Felder festgelegt.

Insgesamt wurden daher Gewebeproben von je 500 Pflanzen auf 41 Maisfeldern, 51 Sojafeldern und 58 Rapsfeldern gezogen. Das ergibt eine Gesamtzahl von 75.000 gezogenen Proben. Die Firma b.i.s. analytics GmbH in Ebelsberg führte anschließend die GVO-Analytik durch.

Bei sämtlichen Raps- und Maisproben wurde keinerlei GVO-Verunreinigung festgestellt. Zwei einzelne Soja-Pflanzen einer Feldprobe wiesen hingegen eine Verunreinigung auf. Bezogen auf das beprobte Feld (Gewebeproben von 500 Einzelpflanzen) ergibt das eine Verunreinigung von 0,4 Prozent, was klar unter dem EU-weiten Grenzwert von 0,9 Prozent liegt. Weitere Schritte zur Klärung der Herkunft oder eine gesonderte Verwendung der Ernte waren daher nicht notwendig.

„Dass 2019 zum ersten Mal eine Verunreinigung festgestellt wurde, stellt unter Beweis, dass dieses Monitoring-System funktioniert. Der vorgefundene Fall liegt aber deutlich unter dem Grenzwert. Daher wurden auch keine weiteren Schritte zur Nachverfolgung der Verunreinigung unternommen. Woher diese stammt, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Eine mögliche Ursache könnte die Staubablagerung durch den Transport von GVO-Importsoja sein. Generell gilt bei derartigen Untersuchungen, dass aufgrund der fortgeschrittenen Analysetechnik auch kleinste Spuren in den Proben nachgewiesen werden können. Daher gibt es rechtlich festgelegte Grenzwerte, welche in allen Bereichen des täglichen Lebens zur Anwendung kommen. Grenzwerte regeln, ob Lebensmittel für die weitere Verwendung tauglich sind oder weitere Schritte zur Aufklärung der Verunreinigung unternommen werden müssen. Die Unterschreitung des Grenzwertes von 0,9 Prozent bedeutet daher die Einordnung als GVO-frei. Das durchgeführte GVO-frei-Monitoring hat daher wieder das klare Ergebnis erbracht, dass der oberösterreichische Ackerbau GVO-frei stattfindet“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.