Landeskorrespondenz
Sprachkenntnisse stellen den Schlüssel zur Integration dar
(Presseaussendung vom 17.12.2019)
In der Regierungssitzung vom 16. Dezember 2019 wurde die Deutschkenntnis-Verordnung beschlossen. Sie sieht unter anderem Kenntnisse der Deutschen Sprache auf dem Niveau A2 als eine der Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen aus der Wohnbauförderung dar.
„Zweifelsohne sind Deutschkenntnisse, wie mehrfach betont, unverzichtbar für eine gelungene Integration. Jedem muss bewusst sein, dass erst die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Deutsch als gemeinsame Sprache bildet eine wesentliche Grundlage für das Zusammenleben und ist eine Schlüsselfähigkeit, um die Chancen, die ein Leben in unserem Land bietet, wahrnehmen zu können. – Das ist keine einfache Aussage eines Politikers sondern eine festgeschriebene Richtlinie für die oberösterreichische Landespolitik", hält Landeshauptmann-Stv. Haimbuchner fest und zitiert dabei aus dem einstimmig beschlossenen Integrationsleitbild Oberösterreichs.
"Aus diesen Gründen haben wir das Beherrschen der deutschen Sprache als Voraussetzung für die Wohnbeihilfe verankert. Ganz im Sinne des Leitbildes. Nur wer die dort verankerten Integrationsleistungen auch erbringt, soll vollen Zugang zu den Leistungen unseres Staates haben,“ stellt Landeshauptmann-Stv. Dr. Haimbuchner einleitend fest.
Dass diese Maßnahme eine richtige und wichtige ist, wurde beim Vollzug des geltenden OÖ. Wohnbauförderungsgesetzes offenbar. Dabei mussten nämlich Integrationsversäumnisse festgestellt werden, die in dieser Form nicht zu erwarten waren. So haben seit Inkrafttreten der Novelle am 1. Jänner 2018 mehr als 1.000 Förderwerber um Ausnahme von den Integrationserfordernissen ersucht, da sie trotz teilweise jahrzehntelangen Aufenthalts in Österreich die Mindestanforderungen an die sprachliche oder berufliche Integration nicht erbringen konnten. Dies widerspricht jedem Anspruch an Integration, der für eine Teilhabe an einer modernen Arbeitswelt notwendig wäre.
„Diese Verordnung bildet einen guten Anreiz zur Integration in unsere Gesellschaft und ist auch ganz und gar im Sinne des Integrationsleitbildes ausgestaltet. Es stimmt mich jedoch schon ein wenig nachdenklich, dass die Verordnung – anders als das Integrationsleitbild – nicht einstimmig beschlossen wurde“, bemerkt Landeshauptmann-Stv. Dr. Haimbuchner abschließend.