Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 14.2.2020)
"Dem Verein Kinderhilfswerk ist es im Zeitraum von 17. Februar 2020 bis 16. August 2020 weiterhin erlaubt, Haussammlungen und Straßensammlungen durchzuführen“, teilt Landesrat KommR Ing. Wolfgang Klinger in Bezug auf die ausgestellte Genehmigung mit.
„Der Sammlungsertrag darf nur für die psychologische Beratung und Diagnostik, (Psycho-)Therapie für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen in den Beratungsstellen-Kooperationspraxen in Oberösterreich und für Präventionsprojekte sowie erlebnispädagogische Kinderlager im Raum Oberösterreich verwendet werden“, erklärt Klinger.
Noch weitere gültige Sammlungsbewilligungen in Oberösterreich haben derzeit der Verein „freiraum-europa Hilfsprojekte“ sowie die Österreichische Krebshilfe Oberösterreich. "All diese aufgezählten Vereine bzw. Organisationen haben vom Land OÖ einen legitimierten Bewilligungsbescheid erhalten und sind somit berechtigt, Spendensammlungen durchzuführen“, so Klinger abschließend.