Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 25.2.2020)
"Auch für das Jahr 2020 werden wir den Betrag von ca. 200.000 Euro für die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren Oberösterreichs bezahlen“, erklärt Feuerwehr-Landesrat KommR Ing. Wolfgang Klinger.
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Oberösterreich wurden durch Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 29. März 1980, BGBl. Nr. 153/1980 mit Wirkung vom 1. Jänner 1980 in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung gemäß § 22 a ASVG einbezogen. Der Betrag für diese Zusatzversicherung beträgt für jedes versicherte Mitglied 2,18 Euro im Kalenderjahr.
„Die Feuerwehren leisten jedes Jahr einen unbezahlbaren und enorm wertvollen Beitrag für die Sicherheit unserer Bevölkerung. Es ist selbstverständlich, dass wir die Zusatzversicherung für die Mitglieder übernehmen, um sie bei ihrer professionellen Hilfeleistung bestmöglich zu schützen“, so Klinger abschließend.