Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 12.3.2020)
„Gut 2,4 Millionen Euro Kinderbetreuungsbonus wurden im Jahr 2019 an oberösterreichische Familien ausbezahlt“, freut sich Familienreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner. „4.000 Familien holten sich diese Förderung bei der Förderstelle des Familienreferates ab. Damit wird die Arbeit jener Eltern, die ihre Kleinkinder eigenverantwortlich und innerhalb der Familie betreuen, wertgeschätzt.“
Der Oö. Kinderbetreuungsbonus wird ab dem 3. Geburtstag eines Kindes bis maximal zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres gewährt, wenn keine beitragsfreie Kinderbetreuungseinrichtung in Anspruch genommen wird. Der Kinderbetreuungsbonus ist ein Anerkennungsbetrag, mit dem zum Teil die selbsterbrachte Betreuungsleistung der Eltern abgegolten wird bzw. können Eltern damit auch eine Fremdbetreuung wie beispielsweise eine Tagesmutter (teil)finanzieren. Die Wahlfreiheit für die Eltern steht dabei im Vordergrund.
„Mit 1.1.2019 wurde die Förderhöhe von 700 auf 900 Euro erhöht. Grund dafür war die längst überfällige Wertanpassung der Förderhöhe, da diese nicht wertgesichert ist. Der entsprechende Beschluss in der Regierung erfolgte einstimmig. Es freut mich sehr, dass hier ein klarer Konsens in der Regierung über die Kinderbetreuung herrscht“, so Familienreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner weiter.
Erwähnt wird in diesem Zusammenhang, dass Eltern diese Förderung nicht gänzlich - also nie bis zum Eintritt des Kindes in das letzte verpflichtende Kindergartenjahr – in Anspruch nehmen, sondern meist nur für einige Monate. Die durchschnittliche Förderhöhe pro Kind liegt bei etwa 680 Euro. Da die meisten Kinder mit Beginn des Kindergartenjahres im September in den Kindergarten eintreten, wird die Förderung im Regelfall vom 3. Geburtstag des Kindes bis zu diesem Zeitpunkt beantragt. Damit wird auch den Gemeinden als Kindergartenträger in verwaltungsökonomischer Hinsicht geholfen, wenn die Kinder nicht unterjährig in den Kindergarten eintreten. Darüber hinaus ist auch aus pädagogischer Sicht der Eintritt eines Kindes in den Kindergarten zum Start eines Kindergartenjahres zu begrüßen.
„Familien haben viel zu stemmen. Mit dem Kinderbetreuungsbonus leisten wir einen Anerkennungsbetrag an die Familien. Zum Kinderbetreuungsbonus steht aktuell auch eine Prüfung durch den Landesrechnungshof an. Ich bin immer für sachliche Anregungen offen, an dieser Förderung werde ich aber jedenfalls festhalten, denn die hohe Inanspruchnahme zeigt, dass die Familien dieses Geld gut brauchen können. Für mich sind die finanziellen Mittel daher bestens eingesetzt“, so Familienreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner abschließend.