LR Hiegelsberger: Landwirtschaftliche Tätigkeit als Teil der Grundversorgung aufrecht – Besondere Sorgfalt bei der Hygiene unumgänglich

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 16.3.2020)

Die Landwirtschaft ist Teil der kritischen, systemerhaltenden Infrastruktur. Landwirtschaftliche Tätigkeiten können und sollen daher weitergeführt werden. Direktvermarkter, Bauernläden und Bauernmärkte können als Teil der Grundversorgung ebenso weitergeführt werden. Es ist dabei aber strengstens auf Hygienemaßnahmen Acht zu geben. Von Lebensmitteln oder Wasser geht keine Ansteckungsgefahr aus.

 

Landwirtschaftliche Bewirtschaftung aufrecht

Landwirtschaftliche Betriebe können und sollen auch in der aktuellen Situation ihrer Tätigkeit möglichst uneingeschränkt nachgehen. Die anstehende Feldarbeit ist nach wie vor möglich. In der Landwirtschaft können aktuell notwendige Arbeiten auch nicht auf später verschoben werden. Als systemkritische Infrastruktur ist auch der Agrarhandel von den Einschränkungen der Öffnungszeiten ausgenommen. Der Umgang mit betriebsfremden Menschen ist auf das absolut notwendige Minimum einzuschränken.

„In der Frühjahrszeit startet auf den landwirtschaftlichen Betrieben wieder der Vollbetrieb. Die Arbeit auf den Feldern muss nun erledigt werden, damit auch 2020 eine Ernte eingefahren werden kann. Die aktuell gültigen Einschränkungen des wirtschaftlichen und öffentlichen Lebens gelten daher nicht für die landwirtschaftlich notwendigen Tätigkeiten. Klar ist aber, dass auch die Bäuerinnen und Bauern ihre sozialen Kontakte über die betriebliche Notwendigkeit hinaus einzustellen haben und nur wirklich notwendige Besorgungen durchgeführt werden dürfen“, erläutert Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.

 

Direktvermarktung weiterhin möglich – Strengste Hygiene-Maßnahmen notwendig

Lebensmittelproduzentinnen und -produzenten, Direktvermarkter, Bauernläden und der Ab-Hof-Verkauf sind als Versorgungseinrichtungen definiert, die Einschränkungen der Öffnungszeiten gelten für sie nicht. Auch Bauernmärkte als Lebensmittelversorger können weiterhin offenbleiben. Hier liegt der Fokus auf die strenge Einhaltung der Hygiene-Vorschriften. Für Heurigen und Buschenschänken gelten dieselben Regeln wie für die Gastronomie.

„Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln ist ohne Probleme gesichert, dafür sorgen auch die vielen direktvermarktenden Betriebe in Oberösterreich. Lebensmittel können auch in der aktuellen Situation direkt ab Hof oder auf Märkten besorgt werden. Dabei ist äußerster Bedacht auf Hygienevorschriften zu legen. Regelmäßiges Händewaschen, der Verzicht auf Händeschütteln, Husten uns Niesen in Taschentücher oder Ellbogen, etc. sind jetzt das Gebot der Stunde. Die Lebensmittel selbst stellen keine Übertragungsgefahr dar. Der Einkauf auf Märkten und auf den landwirtschaftlichen Betrieben sollte auf das Notwendige beschränkt werden und der zwischenmenschliche Kontakt bestmöglich reduziert werden. Wenn möglich, sollen Einkaufsformen wie telefonische Vorbestellung oder ähnliches genutzt werden, um die Interaktion mit betriebsfremden Menschen zu minimieren“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.