LR Klinger: Trinkwasserversorgung durch Coronavirus nicht gefährdet Hinweise für Betreiber von Trinkwasserversorgungsanlagen

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 17.3.2020)

"Die derzeitige Situation rund um den Coronavirus hat zu drastischen Maßnahmen für die Bevölkerung geführt. Die Verbreitung des Virus erfolgt hauptsächlich über Tröpfchen, also von Mensch zu Mensch. Derzeit gibt es keinerlei Hinweise, dass sich Menschen über das Trinkwasser bzw. Leitungswasser oder Oberflächenwasser infiziert haben. Ein Eintrag des Coronavirus in Quell- oder Brunnenwasser kann laut der österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) derzeit ausgeschlossen werden, da der Virus durch die Bodenpassage inaktiviert wird. Vorhandene Desinfektionsanlagen bieten einen zusätzlichen Schutz gegen virale und bakteriologische Kontamination. Es besteht also keine Gefahr durch das Wasser. Das Leitungswasser kann ohne Bedenken getrunken werden. Eine Bevorratung des Leitungswassers ist deshalb nicht erforderlich“, informiert Wasser-Landesrat KommR Ing. Wolfgang Klinger.

 

„Unsere Trinkwasserversorgung ist auf Krisen- und Notsituationen wie die derzeitige gut vorbereitet. Sie ist durch den Coronavirus nicht gefährdet. Das bedeutet, unser Trinkwasser ist trotz Coronavirus sicher“, so Klinger.

 

Hinweise für Betreiber von Trinkwasserversorgungsanlagen

 

Zur bestmöglichen Gewährleistung der Wasserversorgung sollten von den Trinkwasserversorgungsanlagen vorsorglich folgende Maßnahmen beachtet werden:

 

Nicht unbedingt notwendige Tätigkeiten auf einen späteren Zeitpunkt verschieben

Kontakte im Betrieb (und auch im Privaten) auf das unbedingt notwendige Maß reduzieren und die allgemeinen Verhaltensregeln einhalten

  • Wenn möglich sollte das Personal von zuhause aus arbeiten können. Wenn vorhanden empfiehlt sich die Betreuung der Wasserversorgungsanlage über eine vorhandene Fernwirkanlage zu betreiben
  • Das Personal sollte sich in der Wasserversorgungsanlage, Bauhof oder Gemeinde in getrennten Räumen aufhalten.
  • Die Pausenräume sollten nicht zeitgleich besucht werden und gut gelüftet werden.
  • Auch die Möglichkeit das Personal in getrennte Arbeitsgruppen bzw. „Schichtbetrieb“ einzuteilen sollte angedacht werden. Die Kommunikation zwischen diesen sollte am besten telefonisch abgewickelt werden. 
  • Erforderliche Fahrten zu den Anlagenteilen sollten am besten alleine durchgeführt werden. Ausgenommen sind hier z.B. Einstiege in Schächte unter Einhaltung der Arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen
     

Vorausplanung Notbetrieb: es kann zu personellen Engpässen (und damit zu einer Einschränkung des Normalbetriebs) kommen

  • Welche Aufgaben sind auch im Notbetrieb zu leisten?
  • Wer steht zur Verfügung?
  • Welche Funktionen können über die Fernwartung gesichert werden?
  • Welche Kommunikationswege stehen bei eingeschränkter Mobilität zur Verfügung?
  • Wer kann bei Personalausfall unterstützen? Erforderlichenfalls ist eine Stellvertretung ordnungsgemäß einzuschulen bzw. die Urlaubsvertretung in Bereitschaft zu bringen.
  • Abstimmung mit benachbarten Wasserwerken für Planung von allfälligen Aushilfsdiensten

Die routinemäßig durchzuführenden Probenahmen für die vorgeschriebenen Wasseruntersuchungen sollten auf spätere Zeitpunkte verschoben werden und nur unaufschiebbare Kontrolluntersuchungen beauftragt werden.