Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 30.3.2020)
Auf Initiative von Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer wurde heute von der Oö. Landesregierung beschlossen, dass die Antragsfrist für Heizkostenzuschüsse bis zum 29. Mai 2020 verlängert wird. „Aufgrund der im Zusammenhang mit COVID-19 gesetzten Maßnahmen können Antragsteller/innen derzeit nur im eingeschränkten Ausmaß ihre Anträge bei ihren Wohnsitzgemeinden bzw. Magistraten einbringen. Eine Fristverlängerung ist daher sinnvoll und notwendig“, sagt Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.
Der Heizkostenzuschuss für den Winter 2019/2020 beträgt einmalig 152 Euro und gebührt allen Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern deren durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen die Höhe der Ausgleichszulagenrichtsätze 2019 nicht überschreitet.
Die Einkommensgrenzen für den Heizkostenzuschuss 2019/20 betragen für
- Alleinstehende: 933,06 Euro
- Ehepaar/Lebensgemeinschaften: 1.398,97 Euro (Erhöhung je Kind: 143,97 Euro)
Die Förderabwicklung der Heizkostenzuschussaktion wird im verlängerten Zeitraum weiterhin im Wege der Bezirkshauptmannschaften und Wohnsitzgemeinden abgewickelt. Anträge können in den Gemeindeämtern bzw. Magistraten gestellt werden. Antragsformulare stehen auch auf der Homepage des Landes Oberösterreich auf http://www.land-oberoesterreich.gv.at zum Download bereit. Im vergangenen Jahr konnten durch den Zuschuss mehr als 16.000 Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher unterstützt werden.