Landeskorrespondenz
Bonus für 24-Stunden-Betreuer/innen: Antragsformulare abrufbar
Österreichweit gibt es für 24-Stunden-Betreuer/innen einen Bonus von 500 Euro. „Anspruchsberechtigt sind 24-Stunden-BetreuerInnen, die ihren Turnus um vier Wochen verlängern“, berichtet Sozial-LRin Gerstorfer. Ab sofort sind die Antragsformulare und Förderrichtlinien für den Bonus auf der Homepage des Landes OÖ abrufbar.
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Österreichweit einheitlich gibt es für 24-Stunden-BetreuerInnen einen Bonus von 500 Euro. Anspruchsberechtigt sind 24-Stunden-BetreuerInnen, die ihren Turnus um 4 Wochen verlängern. Ab sofort sind die Antragsformulare und Förderrichtlinien für den „Bleib da! – Bonus“ auf der Homepage des Landes Oberösterreich abrufbar.
„Der Bonus ist eine erste wichtige Unterstützung und vor allem Anerkennung für die 24-Stunden-Betreuungskräfte, die ihre normalen Turnusse verlängern. Es gilt aber, die Situation weiterhin genau zu beobachten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu setzen“, betont Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.
Als Beispiel nennt die Sozial-Landesrätin die Öffnung des bereits existierenden Corona-Hilfspaketes des Bundes auch für selbstständige 24-Stunden-Betreuungskräfte. Hier scheitert die Antragstellung oft bloß daran, dass 24-Stunden-BetreuerInnen über keine österreichische Steuernummer und kein österreichisches Konto verfügen. „Da braucht es dringend eine Klarstellung des Bundes, denn hier scheitert die Unterstützung an der Bürokratie“, betont Gerstorfer.
Neben der Bonuszahlung hat das Sozialressort ein umfassendes Paket an alternativen Betreuungsmaßnahmen aufgelegt, die bei einem etwaigen Ausfall von 24-Stunden-Betreuungskräften greifen. Die Angebote reichen von den Mobilen Diensten über Ersatzquartiere bis hin zur Aufnahme in Alten- und Pflegeheime.
Für Fragen rund um die 24-Stunden-Betreuung hat Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer eine Hotline für Angehörige, Klient/innen und Betreuerinnen eingerichtet: Unter 0732/7720-78333 werden Fragen geklärt und individuelle Lösungen für die Ersatzbetreuung gesucht.
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