Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 24.4.2020)
Mit dem stufenweisen Wiederhochfahren der Schulen werden auch die Beschränkungen in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen gelockert. Bislang war das Betreuungsangebot jenen vorbehalten, die beruflich unabkömmlich waren oder keine Möglichkeit für eine Betreuung zuhause hatten, etwa Ärzte, Pflegepersonal oder Polizisten. Mit dem Eintritt in die Phase zwei der Corona-Krise werden die ersten Schritte in Richtung Wiedereröffnung gesetzt.
„Viele berufstätige Eltern haben keine Möglichkeit ihre Kinder zuhause zu betreuen. Mit dem Wiederhochfahren sowohl der Wirtschaft als auch der Schulen werden sich auch die Kinderbetreuungseinrichtungen zunehmend füllen. Jeder, der in Oberösterreich eine Kinderbetreuung braucht, bekommt auch eine. Dennoch ersuche ich alle Eltern, vorerst noch sorgsam mit diesem Angebot umzugehen. Wir gehen einen wichtigen Schritt in der Phase der Wiedereröffnung, dennoch ist der Schutz der Gesundheit das höchste Ziel“, betont LH-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander. Die entsprechende Verordnung ist bis 15. Mai befristet, um die Situation dann wieder neu zu bewerten und erforderlichenfalls anzupassen.
„Ich begrüße das behutsame Wiederhochfahren der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, insbesondere für jene Kinder, deren Eltern wegen ihrer Berufstätigkeit die Betreuung dringend brauchen. Die Gemeinden als Träger sind gerne bereit hier mitzuhelfen und an der schrittweisen Öffnung der Einrichtungen mitzuwirken“, so Oberösterreichs-Gemeindebund-Präsident Hans Hingsamer.