Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 28.4.2020)
"Auch für das Jahr 2020 werden wir den Betrag für die Zusatzversicherung der 840 Mitglieder der oberösterreichischen Bergrettung übernehmen“, erklärt Katastrophenschutz-Landesrat KommR Ing. Wolfgang Klinger.
Die Mitglieder der Österreichischen Bergrettung, Landesorganisation Oberösterreich, wurden mit Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung, BGBl. Nr. 624/1981 mit Wirkung vom 1. Jänner 1982 in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung gemäß § 22 a ASVG einbezogen.
„Die Bergrettung leistet neben den anderen Einsatz- und Rettungsorganisationen einen wertvollen Beitrag für die Sicherheit unserer Bevölkerung. Mit der Übernahme der Zusatzversicherung können wir zumindest teilweise unseren Dank für die professionelle Hilfeleistung ausdrücken“, so Klinger abschließend.