LH-Stv. Haimbuchner/ LR Steinkellner: Kombinierte Vorteile in der neuen OÖVV Familienregelung

Landeskorrespondenz

Ab 1. Juni tritt die aktualisierte Regelung in Kraft

(Presseaussendung vom 29.5.2020)

Am 1. Jänner 2020 wurde von Seiten des Verkehrsverbundes eine neue Familienregelung im öffentlichen Regionalverkehr eingeführt. Dadurch wurde unter anderem der Berechtigungskreis auf Groß-, Stief-, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Kinderdorf Mütter bzw. Väter ausgeweitet. Dies brachte für Familien bei Fahrten mit zwei mitreisenden Elternteilen eine Ersparnis beim Tarif im Vergleich zur Familienermäßigung 2019. Allein reisende Elternteile waren nach der Änderung im Vergleich zur „alten“ Regelung, bei der sie im Regionalverkehr die Einzelfahrt und Tageskarte zum ermäßigten Fahrpreis erhielten, allerdings benachteiligt. In Abstimmung mit Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner hat der OÖVV rasch einen Abstimmungsprozess mit allen Verkehrsunternehmen gestartet, um diesen Nachteil für allein reisende Elternteile im Regionalverkehr auszuräumen.

 

Mit Aktualisierung der Verkaufssysteme tritt im Regionalverkehr ab 1. Juni 2020 wieder die „alte“, bis 31.12.2019 gültige Familienregelung in Kraft. Die Vorteile des stark erweiterten Kreises der Personen, die nun als Elternteile anerkannt werden, und die unbegrenzte Anzahl an Kindern unter 15 Jahren, die kostenlos mitgenommen werden können, bleiben allerdings aufrecht.

 

„Die Oberösterreichische Familienkarte hat derzeit 1.700 Partner. Ein wichtiger Partner ist vor allem der Oberösterreichische Verkehrsverbund, da viele Ausflugsziele bequem mit Bahn oder Bus erreichbar sind. Die neue Tarifregelung ist besonders familienfreundlich, denn wenn selbst nur ein Elternteil mit den Kindern reist, erhalten sie ebenfalls eine deutlich spürbare Ermäßigung“, so Familienreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner.

 

Infrastrukturlandesrat Günther Steinkellner ist erfreut darüber, dass nun auch allein reisende Elternteile mit ihren Kindern im Regionalverkehr wieder eine Ermäßigung bekommen: „Es war mir sehr wichtig, dass vor allem die alleinerziehenden Mütter und Väter keinen Nachteil haben. Der OÖVV hat rasch reagiert und an sämtlichen Rädchen gedreht um Neujustierungen vorzunehmen. Mit der Ausweitung des Berechtigungskreises auf Groß-, Stief-, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Kinderdorf Mütter bzw. Väter tragen wir auch den Herausforderungen in der heutigen Kindererziehung Rechnung. Wir hoffen, mit der angepassten Regelung die wichtigsten Kundenvorteile zu kombinieren und somit den ÖV noch attraktiver zu machen“, so Steinkellner abschließend.