Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 4.6.2020)
Aufgrund der positiven Entwicklungen im Zusammenhang mit COVID-19 werden im Sozialbereich weitere Lockerungen umgesetzt. Viele Angebote werden nun schrittweise in den Vollbetrieb gehen. „Es freut mich, dass wir weiter in Richtung Normalität gehen können. Auch die Besuchsmöglichkeiten in den Alten- und Pflegeheimen und in den Wohneinrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen werden ausgeweitet - natürlich weiterhin unter der Einhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen“, erläutert Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.
Betreuungseinrichtungen – Besuche im Zimmer wieder möglich
Sowohl in Wohneinrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, als auch in Alten- und Pflegeheimen werden die Besuchsmöglichkeiten ausgeweitet. Ab Freitag, den 05. Juni 2020 können Besuche neben den eingerichteten Besuchszonen auch wieder in den Bewohner/innen-Zimmern stattfinden. Weiterhin wird empfohlen, dass die Besuche mittels Anmeldung durch die Heimleitung koordiniert werden. Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer ersucht die Angehörigen um Verständnis, wenn die Umsetzung der neuen Besuchsregelungen in einzelnen Häusern aufgrund organisatorischer Gegebenheiten wenige Tage länger dauert. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten in dieser Ausnahmesituation unglaublich viel – und das seit Wochen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle neuerlich bedanken“, so die Sozial-Landesrätin.
Neuaufnahmen werden vereinfacht
Die Neuaufnahme in Alten- und Pflegeheime bzw. in Wohneinrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung wird vereinfacht. Vor der Neuaufnahme ist ein negativer COVID-19 Test erforderlich. Anstelle einer anschließenden 14-tägigen Quarantäne werden risikominimierende Maßnahmen, wie eine engmaschige Überwachung des Gesundheitszustandes, beispielsweise durch tägliche Temperaturkontrollen, empfohlen.
Tagesbetreuungsangebote für Senior/innen öffnen wieder
Tagesbetreuungsangebote für Senior/innen können ab 05. Juni stufenweise wieder geöffnet werden. Die Anzahl der Tagesbetreuungsgäste bleibt beschränkt, sodass pro Person zumindest 10m2 zur Verfügung stehen. Integrative Formen der Tagesbetreuung, bei denen Tagesgäste und Altenheim-Bewohner/innen gemeinsam betreut werden, können vorerst noch nicht angeboten werden.
Weitgehend in den Normalbetrieb überführt werden auch die Tageszentren für wohnungslose Menschen in Oberösterreich.
Arbeit, Berufliche Qualifizierung und Freizeitangebote für Menschen mit Beeinträchtigungen gehen in Vollbetrieb
Ab dem heutigen Tag wurde den Trägern im Bereich des Chancengleichheitsgesetzes für Menschen mit Beeinträchtigungen empfohlen, die Angebote der Fähigkeitsorientierten Aktivität, der Geschützten Arbeit und der Beruflichen Qualifizierung schrittweise wieder für alle Teilnehmer/innen zu öffnen und so unter Einhaltung von Schutz- und Hygienebestimmungen den Vollbetrieb wiederherzustellen. Ebenso werden die Angebote der Freizeit- und Kommunikationseinrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen wieder in einen Normalbetrieb übergehen.