Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner zur Prüfung der LAWOG durch den Landesrechnungshof

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 5.6.2020)

Bei der Prüfung der LAWOG durch den Landesrechnungshof wurde auch die Abteilung Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich als Aufsichtsbehörde mitgeprüft. Geprüft wurde die LAWOG nicht im Hinblick auf den gemeinnützigen Wohnbau, sondern vielmehr in ihrer Tätigkeit betreffend Zusatzgeschäfte. Konkret ging es um die Prüfung der Abläufe bei der Abwicklung kommunaler Bauvorhaben. Die LAWOG hat Anfang der neunziger Jahre ihr Geschäftsfeld dahingehend erweitert, ohne dabei aber ihren gemeinnützigen Auftrag zu vernachlässigen.

Im Zuge der Prüfung der LAWOG durch den Landesrechnungshof wurde, was die Wohnbauförderung als Aufsichtsbehörde betrifft, Verbesserungspotential in der Aufsichtsverantwortung der Abteilung Wohnbauförderung über kommunale Bauprojekte gemeinnütziger Genossenschaften verortet.

 

„Der Abteilung Wohnbauförderung in Oberösterreich wurde durch den Landesrechnungshof im Prüfbericht 2019 für ihre Kernaufgaben ein gutes Zeugnis ausgestellt. Kritischer sieht es der Landesrechnungshof scheinbar, wenn es um die Aufsichtstätigkeit von Zusatzgeschäften der Genossenschaften geht. Ich begrüße grundsätzlich eine unabhängige, objektive und genaue Prüfung, denn nur eine solche ist geeignet Verbesserungspotentiale aufzuzeigen. Wir werden - wie auch 2019 – die Vorschläge des Landesrechnungshofes ernst nehmen und genau evaluieren, um die Wohnbauförderung auch in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde noch effizienter zu machen. Im Übrigen haben wir im Sinne einer laufenden Optimierung von Strukturen und Abläufen und einer nachhaltigen Verwaltungsentwicklung bereits einige Monate vor Beginn der gegenständlichen LRH-Prüfung mit einem internen Evaluierungsprozess zur Aufsichtstätigkeit begonnen“, unterstreicht Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner.