Landeskorrespondenz
Corona Pandemie brachte Bauphasenkonzept durcheinander. Trotz schwierigen Bedingungen ist bei optimaler Witterung ein schnellerer Fertigstellungstermin in Aussicht gestellt
(Presseaussendung vom 15.6.2020)
Die geplanten Bauarbeiten an der Traunbrücke Umfahrung Gmunden wurden aufgrund der Beschränkungen durch die Covid-19 Pandemie und der erlassenen Verordnung der Bundesregierung am 16.03.2020 vorübergehend eingestellt. Nach Einigung der Sozialpartner mit diversen Vorgaben und Auflagen für Bauarbeiten, wurden die Generalsanierungsarbeiten am 14.04.2020 wieder aufgenommen.
Ursprünglich war vorgesehen, dass ab 16.03.2020 mit einer 16- wöchigen einstreifigen Verkehrsführung (bis 05.07.2020) der erste Bauabschnitt fertiggestellt werden kann. Ab 05.07.2020 wären dann die Arbeiten für den zweiten Bauabschnitt in Angriff genommen worden. Dabei sollte die Herstellung des Randbalkens und des kurzfristig vereinbarten Geh- und Radwegs im Fokus stehen. Ab 05.07.2020 wäre wieder eine zweistreifige Verkehrsführung auf der Brücke vorgesehen gewesen. Mit 23.10.2020 hätten die gesamten Bauarbeiten fertig gestellt sein sollen. Durch die Corona Pandemie und der daraus resultierenden vorübergehenden Baueinstellung haben sich jedoch die Bauphasen verschoben, womit der erste Bauabschnitt anstelle 16.03.2020 erst vier Wochen später mit 14.04.2020 begann. Ab diesem Zeitpunkt wurde der Verkehr der Fahrtrichtung Steyrermühl – Gmunden auf der Brücke komplett gesperrt und großräumig umgeleitet. In Fahrtrichtung Gmunden – Steyrermühl wurde der Verkehr hingegen weiterhin über die Brücke geführt.
Nach Wiederaufnahme der Bauarbeiten am 14.04.2020 war, durch die zusätzlichen erforderlichen Maßnahmen und Einschränkungen in der Baudurchführung die Einhaltung der 16-wöchigen, einstreifigen Verkehrsführung vorerst nicht seriös abschätzbar und zum damaligen Zeitpunkt auch nicht realistisch. Mittlerweile, nach Fertigstellung der ersten Brückenhälfte, ist eine bessere Abschätzung, wie weit sich die Baueinstellung und die Schutzmaßnahmen während der Bauarbeiten auf die Terminsituation ausgewirkt haben, möglich.
„Trotz der Vorkehrungen und Auflagen für die Durchführung der Bauarbeiten im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ist es aus heutiger Sicht möglich, dass die ursprünglich 16-wöchige, einstreifige Verkehrsführung eingehalten werden kann. Dazu benötigt es, speziell für die Beschichtungs- und Isolierarbeiten, optimale Witterungsverhältnisse“, so Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner.
Dass die Einhaltung dieser Zeitvorgabe trotz zusätzlicher Vorgaben voraussichtlich erfolgen kann, ist neben der strikten und sehr gut organisierten Bauabwicklung seitens der Baufirma auch dem allgemeinen guten Erhaltungszustand der Brücke zu verdanken. Diese Umstände machen es auch zusätzlich noch möglich, dass die Komplettfertigstellung der Generalsanierungsarbeiten, nicht wie ursprünglich geplant mit 23.10.2020, sondern gemeinsam mit der Beendigung der einstreifigen Verkehrsführung (bei optimalen Bedingungen), voraussichtlich mit 31.07.2020 erfolgen könnte.
„Da während der Baueinstellung, von 16.03.2020 bis 14.04.2020, der Vorteil der zweistreifigen Verkehrsaufrechterhaltung gegeben war, haben sich letztendlich für die Verkehrsteilnehmer/innen keine Änderungen der Dauer einer einstreifigen Verkehrsführung ergeben. Dass jedoch die Gesamtfertigstellung bei optimalen Witterungsverhältnissen mit voraussichtlich 31.07.2020 zusammen mit der Beendigung der einstreifigen Verkehrsführung möglich erscheint, ist überaus erfreulich. Dadurch werden die Verkehrsbehinderungen auf ein Minimum reduziert und die Gesamtfertigstellung wesentlich verkürzt. Sowohl Verkehrsteilnehmer/innen als auch die Tourismusregion profitieren von dieser Erleichterung“, so Landesrat Steinkellner abschließend.