Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 18.6.2020)
Oberösterreich hat Ende April ein erstes Maßnahmenpaket geschnürt, mit dem Ziel, Kunst und Kultur bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. „Schon damals war klar, dass die Herausforderungen, vor die uns die Corona Krise stellt, es notwendig machen, alle Maßnahmen laufend zu evaluieren und, wo notwendig, zu adaptieren“, sagt Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer.
Nach einem Arbeitsgespräch mit Kunstschaffenden und aufgrund von Stellungnahmen aus dem Oö. Landeskulturbeirat sowie einer internen Evaluation wird das Land Oberösterreich daher in Phase 2 der Corona-Hilfsmaßnahmen für Kunst und Kultur das Maßnahmenpaket des Landes ergänzen und erweitern, gibt Stelzer bekannt.
Das neue Maßnahmenpaket für Oberösterreich umfasst drei Bereiche:
- „art@home“: ein mit 30.000 Euro dotierter Sonderfördertopf für Projekte aus den Bereichen darstellende Kunst, Musik, Literatur und bildende Kunst, die aufgrund des Veranstaltungsverbotes während der Corona-Pandemie online präsentiert wurden. Pro Projekt kann eine Fördersumme von bis zu 15 Prozent oder maximal 1.000 Euro vergeben werden. Die Antragstellung ist bis Ende September 2020 möglich bzw. je nach Verfügbarkeit der Mittel.
- Ferialjobaktion 2020 für Kulturvereine: um das Angebot an Ferialjobs zu erhöhen und Kulturvereine bei ihrer Arbeit zu unterstützen, wird die Schaffung von Ferialjobs in oö. Kulturvereinen pro Arbeitsplatz mit maximal 700 Euro gefördert. Für diese Aktion werden 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
- Verbesserungen im OÖ. Härtefallfonds für Einzelpersonen: Die geltenden Förderrichtlinien werden aufgrund der Erfahrungen der ersten Antragsphase angepasst. Unter anderem:
- Sollte eine Unterstützung von Seiten des Bundes aus dem COVID-19-Härtefallfonds und/oder der Künstlersozialversicherung gewährt worden sein, so ist eine Antragstellung beim OÖ. Härtefallfonds für Kulturschaffende mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich möglich, sofern die gewährte Bundesunterstützung unter dem Betrag von 917,35 Euro/Monat liegt. Es kann bis zu diesem Betrag eine Aufzahlung erfolgen (D.h.: hat bspw. ein/e Künstler/in eine monatliche Unterstützung iHv 500 Euro vom Bund gewährt bekommen, so kann das Land OÖ die Differenz auf 917,35 Euro – also 417,35 Euro – für maximal drei Monate aufzahlen);
- Berechtigt für eine Unterstützung beim OÖ. Härtefallfonds sind Kulturschaffende mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich (mind. 3 Jahre), die in den letzten 5 Jahren Kulturförderungen des Landes Oberösterreich bezogen haben und/oder deren künstlerische Tätigkeit im Rahmen der OÖ. Kulturförderung förderbar ist. Dazu soll nunmehr eine Ausweitung des Kreises für jene Kulturschaffende mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich erfolgen, die einen entsprechenden künstlerischen Lebenslauf vorweisen können und bei Projekten künstlerisch tätig waren, für die in den letzten 5 Jahren eine Kulturförderung des Landes OÖ gewährt wurde;
- Weitere bestehende Kriterien werden vereinfacht oder präzisiert;
- Zudem wird die Frist zur Antragsstellung von derzeit 30. September bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.
„Ich bin überzeugt, dass wir mit diesen Maßnahmen einen weiteren Schritt setzen, um das Ziel, Kunst und Kultur über die Krise hinweg zu unterstützen, bestmöglich zu erreichen“, betont Landeshauptmann Stelzer. „Nach wie vor sehen wir auch im Bereich der Corona-Hilfe von Kunst und Kultur den Bund in der Hauptverantwortung und ich bin froh, dass von Bundesseite nun endlich Bewegung rein kommt. Von Seiten des Landes können und werden wir dort Initiativen setzen, wo die Maßnahmen des Bundes nicht oder zu wenig greifen.“
Die Details zum neuen Maßnahmenpaket werden nächste Woche auf der Homepage des Landes Oberösterreich veröffentlicht.