Landeskorrespondenz
Die Alten- und Pflegeheimverordnung (HVO) regelt seit 1996 die Errichtung und den Betrieb der 133 Alten- und Pflegeheime in Oberösterreich. In der Praxis beklagten Mitarbeiter/innen von Altenheimen immer wieder eine Zunahme der Bürokratie, der mit dieser Novelle entgegengewirkt wird. „Wir haben eine umfassende Deregulierung und zeitgemäße Adaptierung der Alten- und Pflegeheimverordnung auf den Weg gebracht. Etliche Bestimmungen waren nicht mehr zeitgemäß beziehungsweise konnten erheblich vereinfacht werden. Insgesamt wurde rund ein Drittel des bisherigen Textbestandes gekürzt“, sagt Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.
Wesentlicher Inhalt der Entbürokratisierung ist eine Reduktion der erforderlichen wirtschaftlichen Hilfs- und Kontrollaufzeichnungen der Heime auf wenige wesentliche Kennzahlen. So werden Mitarbeiter/innen von Papierarbeit entlastet. In diesem Zusammenhang wurde auch das Projekt - „Pflegedokumentation neu denken“ - zwischen SoNe - Soziales Netzwerk GmbH, Arbeiterkammer und der Abteilung Soziales gestartet. Ziel dieser gemeinsamen Initiative ist es, auch die Dokumentationsaufgaben im Pflegebereich auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren.
Auch bei der Errichtung von Alten- und Pflegeheimen können die Heimträger zukünftig flexibler vorgehen – die HVO regelt aber weiterhin wesentliche Qualitätsstandards. Zum Beispiel, dass neue Heimzimmer standardmäßig als 1-Personen-Wohneinheiten (Einzelzimmer) auszuführen sind. Bis zu 10 % der Zimmer sind so flexibel zu gestalten, dass ein Zweierzimmer ermöglicht wird, wenn Paare das wünschen. Aufgrund der Bedürfnisse der Bewohner/innen, beginnt die Nachtruhe künftig eine Stunde später.
Nächster Schritt: Bessere Arbeitsbedingungen durch mehr Personal
Im Unterausschuss Pflege des Oö. Landtages wird, auf Initiative von Landesrätin Gerstorfer, auch die Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen in der Altenbetreuung und Pflege behandelt. Gefordert wird eine Anpassung des Mindestpflegepersonalschlüssels, da sich die pflegerischen Anforderungen in den vergangenen Jahren erhöht haben. Das betrifft zum Beispiel die Nachtdienste, oder die Betreuung dementer Bewohner/innen. „Um die Städte und Gemeinden nicht noch mehr zu belasten, die durch die wirtschaftlichen Folgewirkungen von COVID-19 ohnehin sehr gefordert sind, müssen hier landesseitig die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden“, unterstreicht Gerstorfer.
Die HVO-Novelle wurde zur Stellungnahme an die Konsultationspartner Städtebund und Gemeindebund übermittelt. Nach Ende der Frist (Mitte Juli) werden die Rückmeldungen geprüft und gegebenenfalls eingearbeitet, dann wird Sozial-Landesrätin Gerstorfer die Novelle der Landesregierung zur Beschlussfassung vorlegen.