Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 3.7.2020)
„Medienberichten zufolge bezeichnet die Umweltanwaltschaft die Landwirtschaft als großen Umweltverschmutzer. Solch eine pauschalierte Verunglimpfung kann und will ich so nicht stehen lassen“, zeigt sich Wasser-Landesrat KommR Ing. Wolfgang Klinger über die Aussagen des Umweltanwaltes empört.
„Unsere Landwirtschaft trägt nicht nur zur Versorgungssicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger bei, sondern prägt auch seit Jahrhunderten unsere Kulturlandschaft. Die Corona-Krise hat uns gezeigt, wie wichtig eine regionale Versorgung ist und hat das Bewusstsein von vielen Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern für Regionalität gestärkt. Die Forderung des Umweltanwaltes nach einer 20 Meter Pufferzone auf beiden Seiten jeden Gewässers ist nicht nur realitätsfern, sondern schlichtweg auch nicht umsetzbar. Die Einhaltung einer derartigen Pufferzone würde auch einen enormen Ernteverlust bedeuten und die ohnehin schon leidgeplagte Landwirtschaft vor ein weiteres Problem stellen“, erklärt Klinger.
Boden.Wasser.Schutz.Beratung als bundesweites Erfolgsmodell
Bereits seit vielen Jahren gilt die Boden.Wasser.Schutz.Beratung bundesweit als Erfolgsmodell. Alleine in den Jahren zwischen 2017 und 2022 werden dafür über 7,2 Millionen Euro aufgewendet. Diese Beratung umfasst wichtige Zielsetzungen, wie beispielsweise die Verringerung der Nitratbelastung im Grundwasser, der Nährstoffbelastung in Oberflächengewässern, der Pestizidbelastung im Grundwasser und in Oberflächengewässern sowie des erosionsbedingten Stoffeintrags in Oberflächengewässern. Auch die Sicherstellung einer nachhaltigen Trinkwasserversorgung und ein nachhaltiger Bodenschutz sind zentrale Ziele.
“Die Boden.Wasser.Schutz.Beratung leistet hervorragende Arbeit und ich bedanke mich bei allen Mitarbeiter/innen für ihr großes Engagement zum Schutze unseres Grund- und Oberflächenwassers. Ebenso bedanke ich mich bei den kooperierenden Landwirten, ohne die dieses österreichweit angesehene Erfolgsprojekt nicht möglich wäre. Seit vielen Jahren wird in Oberösterreich der Schutz unserer Gewässer groß geschrieben und gemeinsam mit der Landwirtschaft verbessert und umgesetzt. Wenn vorsätzliche Gewässerverunreinigung geschieht, wird schon jetzt mit der notwendigen Härte des Gesetzes reagiert. Alle Landwirte pauschal als Umweltverschmutzer zu titulieren steht der Umweltanwaltschaft nicht zu und kann auch so nicht toleriert werden“, so Klinger abschließend.