Landeskorrespondenz
Erneute Einführung der Maskenpflicht in Amtsgebäuden des Landes
Aufgrund der steigenden Covid-19 Infektionen in Oberösterreich ist es ab Dienstag, den 7. Juli wieder Pflicht, in Amtsgebäuden des Landes OÖ einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Vergangene Woche hatte es bereits zur Folge, dass Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen wurden. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln wird nun kontrolliert.
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Die aktuelle Zunahme an Covid 19-Infektionen in Oberösterreich hatte bereits vergangene Woche zur Folge, dass in den Bezirken Linz, Linz-Land, Wels, Wels-Land und Urfahr-Umgebung Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen wurden. Verbunden damit war auch der dringende Appell an die Bevölkerung, Menschenansammlungen so gut es geht zu vermeiden und auf jeden Fall Abstandsregelungen zu beachten und gegebenenfalls einen Nasen-Mund-Schutz zu tragen. Vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln wird dies nun forciert und auch kontrolliert.
Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer, zugleich Personalreferent des Amtes der Oö. Landesregierung, legt nun in einem nächsten Schritt fest, dass ab kommenden Dienstag bis auf weiteres in sämtlichen Amtsgebäuden des Landes Oberösterreich, und insbesondere auch in den Bezirkshauptmannschaften sowie weiteren Dienststellen, wieder verpflichtend ein Nasen-Mund-Schutz zu tragen ist.
„Im öffentlichen Dienst mit seinen tausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind, gerade auch durch das umfassende Bürgerservice und die vielen Beratungstermine und -gespräche, besonders viele direkte Personenkontakte gegeben“, sagt Landeshauptmann Stelzer. „Wir wollen mit dem verpflichtenden Nasen-Mund-Schutz in Amtsgebäuden nicht nur die Bürgerinnen und Bürger sowie die Bediensteten vor einer möglichen Ansteckung schützen, sondern vor allem in unserem eigenen Wirkungsbereich Maßnahmen setzen, um mitzuhelfen, die neuerliche Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.“
Aufruf an Städte und Gemeinden
Stelzer ruft auch die Städte und Gemeinden in Oberösterreich dazu auf, das verpflichtende Tragen eines Nasen-Mund-Schutzes auch in ihrem Wirkungsbereich, d.h. in ihren Amtsgebäuden, vorübergehend wieder einzuführen.