Landeskorrespondenz
Wir setzen ein klares Zeichen für den Artenschutz
(Presseaussendung vom 7.7.2020)
Wie bereits berichtet kam es seit Jänner zu mehreren feigen Verbrechen gegen den Artenschutz. Im Jänner wurde ein Kaiseradler von einem unbekannten Täter abgeschossen und im Laufe des Frühjahres wurden fünf Rotmilane Opfer von Giftködern. Beide Arten sind selten und streng geschützt. Ihr Bestand wird durch jede rechtswidrige Entnahme bedroht. Der Oö. Landtag wird daher am 9. Juli eine von einer breiten Mehrheit getragene Resolution an die Frau Justizministerin behandeln.
§ 181f des Strafgesetzbuches stellt die vorsätzliche Schädigung geschützter Tier- oder Pflanzenarten in ihrer Gesamtheit unter Strafe. Das Strafmaß liegt bei einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, es fehlt aber an einer Mindeststrafe.
„Es freut mich, dass meine Initiative in Oberösterreich auch beim politischen Mitbewerber auf große Zustimmung stößt, denn Natur- und Artenschutz muss ein gemeinsames Anliegen sein. In der Landtagssitzung am 9. Juli wird eine Resolution an die Justizministerin behandelt, welche eine Mindeststrafe von sechs Monaten sowie die Anhebung der maximalen Freiheitsstrafe auf drei Jahre für die Tötung geschützter, bedrohter Tierarten vorsieht. Das Töten von geschützten Tierarten ist kein Kavaliersdelikt und deshalb setzt Oberösterreich hier ein klares Zeichen,“ betont Naturschutzreferent Landeshauptmann‑Stv. Dr. Manfred Haimbuchner die Wichtigkeit eines klaren Signales für den Artenschutz.