Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner: Ein Sommer der Erholung und der Vorsicht – die oö. Regelungen im Tourismus und Sport

Landeskorrespondenz

Ein Sommer der Erholung und der Vorsicht – die oö. Regelungen im Tourismus und Sport

Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner: „Mit den raschen und punktgenauen Maßnahmen auch heuer ein sicheres und erholsames Urlaubserlebnis in Oberösterreich ermöglichen.“

Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner lädt zu Urlaub in Oberösterreich ein.

Quelle: Land , Verwendung mit Quellenangabe

Gesundheit und Sicherheit stehen im heurigen Tourismus- und Sport-Sommer ganz besonders im Mittelpunkt, weshalb die ab morgen Donnerstag, 9. Juli, oberösterreichweit gültigen Regelungen natürlich auch von den touristischen Betrieben und Sporteinrichtungen und -vereinen sehr ernst genommen und konsequent umgesetzt werden.

 

„Wir wollen uns und unsere Gäste schützen und wir wollen schlimmere Maßnahmen wie umfassende Schließungen – sowohl von Betrieben, als auch von Grenzen - verhindern. Deshalb ist es selbstverständlich, dass auch Tourismus und Sport in Oberösterreich die neuerliche Mund-Nasen-Schutz-Pflicht konsequent umsetzen“, erklärt Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner im Hinblick auf die Wiederaufnahme verschiedener Corona-Schutzmaßnahmen.

 

„Es wird kein Sommer wie sonst, aber es soll dennoch ein Sommer der Erholung und der Zuversicht sein, natürlich verbunden mit Vorsicht. Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher und unsere Gäste können sich auf die bewährte oberösterreichische Gastfreundschaft verlassen und dass alles getan wird, um Erholung und Entspannung in unseren einzigartigen Landschaften zu ermöglichen“, unterstreicht Tourismus-Landesrat Markus Achleitner.

 

Die Regelungen im Tourismus im Detail:

 

  • In Gastronomie und Beherbergungsbetrieben gilt in geschlossenen Räumen eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht für Gäste und Mitarbeiter/innen.
  • Der Mund-Nasen-Schutz darf in der Gastronomie bzw. gastronomischen Einrichtungen in Beherbergungsbetrieben lediglich beim Sitzen am Tisch abgenommen werden. Bis zu zehn Erwachsene dürfen am Tisch sitzen, zuzüglich minderjährige Kinder.
  • Auch in Gastgärten ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend – mit Ausnahme beim Aufenthalt am Tisch.
  • Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie gilt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht ausnahmslos.
  • Eine freiwillige Gästeregistrierung wird dringend empfohlen, um bei einem eventuell auftretenden Covid19-Fall eine rasche Kontaktverfolgung zu ermöglichen. Die Daten (eine Kontaktperson pro Haushalt) dürfen lediglich an die zuständigen Gesundheitsbehörden weitergeben werden und müssen nach einem Monat vernichtet werden.
  • Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit der Wirtschaftskammer und den Tourismusverbänden, noch heute ergehen entsprechende Informationen bzw. Vorlagen an die Betriebe. „Ich appelliere an alle – sowohl Unternehmer, als auch Gäste - diese freiwillige Maßnahme zu unterstützen, denn sie verschafft uns im Falle einer Covid19-Infektion einen wichtigen Vorsprung beim Contact-Tracing“, wirbt Landesrat Markus Achleitner um Unterstützung.

Die Regelungen im Sport im Detail:

  • In geschlossenen Sportstätten gilt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht – ausgenommen sind die Sportausübung und die damit verbundene Körperpflege, wenn ein Abstand von mindestens einem Meter gewährleistet werden kann. Ausgenommen von der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht ist auch der Aufenthalt am zugewiesenen Trainingsgerät oder Trainingsplatz.
  • Alle sonstigen Regelungen des Bundes für den Spielbetrieb bleiben aufrecht.

 

„Auf Basis der nunmehrigen Maßnahmen bin ich zuversichtlich, dass wir auch heuer einen Sommer mit viel Erholung, Freizeit und Sport erleben werden“, ist Landesrat Markus Achleitner überzeugt.

 

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