Oö. Landesregierung beschließt steuerfreie Corona-Prämie von 500 Euro für Mitarbeiter/innen in Gesundheits- und Pflegeberufen – LH Stelzer/ LH-Stv. Haimbuchner: „Gedankt wurde bereits öfters, dabei wollten wir es nicht belassen“

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 12.7.2020)

Die Oö. Landesregierung wird in ihrer kommenden Regierungssitzung am Montag, 13. Juli 2020, die bereits im Vorfeld angekündigte Corona-Prämie beschließen. Konkret werden ca. 40.000 Mitarbeiter/innen in den Krankenhäusern, in den Altersheimen, in den mobilen Diensten und Mitarbeiter/innen in Einrichtungen nach dem Chancengleichheitsgesetz davon profitieren.

 

„Die vergangenen Wochen und Monate stellten uns alle vor enorme Herausforderungen. Die Corona-Pandemie verlangte vor allem auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gesundheits- und Pflegeberufen vieles ab. Aus diesem Grund möchten wir nicht nur Danke sagen, sondern auch unsere Wertschätzung für die geleistete Arbeit zum Ausdruck bringen“, betonen Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner. „Und leider führen uns die Entwicklungen der letzten Tage auch vor Augen, dass die Krankheit nicht verschwunden ist. Wir bleiben alle gefordert und müssen weiterhin achtsam sein, denn das Virus wird uns begleiten, bis es ein Medikament oder eine Impfung gibt“, sagen der Landeshauptmann und sein Stellvertreter und appellieren in diesem Zusammenhang die Corona-Schutzmaßnahmen, wie die vor kurzem wieder eingeführte allgemeine Maskenpflicht, konsequent einzuhalten. Denn nur so könne es gelingen, eine weitere Ausbreitung von Corona zu verhindern und die gerade anlaufende Wirtschaft sowie die damit verbundenen Arbeitsplätze zu schützen und Oberösterreich wieder stark zu machen.

 

Details zur oö. Corona-Prämie:

Anspruchsberechtigt sind alle Mitarbeiter/innen mit Dienstvertrag in den Oö. Fondskrankenanstalten, in den Alten- und Pflegeheimen, in den mobilen Diensten und in Einrichtungen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz und der Wohnungslosenhilfe bzw. Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz.

 

Die volle Prämie in der Höhe von 500 Euro erhalten alle Vollzeitkräfte, die in der Zeit vom 16. März bis 30. Juni im Einsatz waren. Teilzeitkräfte bekommen die Prämie aliquot und entsprechend ihres Beschäftigungsausmaßes. Ausbezahlt wird die Prämie über den jeweiligen Gehaltsweg. Für Mitarbeiter/innen, für die das Land das Gehalt selbst auszahlt, erfolgt die Auszahlung der Prämie im August. Das Land Oberösterreich rechnet mit Kosten von ca. 15,7 Millionen Euro.

Die Mitarbeiter/innen in den genannten Gesundheits- und Pflegeberufen mit Kollektivverträgen die eine COVID-19-Bonuszahlung/Gefahrenzulage enthalten, erhalten ihre Prämie gemäß den Regelungen laut Kollektivvertrag.