Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 21.7.2020)
Werte des Vorjahres nach Corona-bedingtem ‚Shut-Down‘ beinahe wieder erreicht!
„Das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ist gefährlich und deshalb verboten. Reaktionsverlust, mangelhafte Koordinationsfähigkeit und beeinträchtigte Wahrnehmung stellen hohe Risiken nicht nur für die eigene Gesundheit dar. Leider missachten immer noch viele Lenkerinnen und Lenker die Alkoholgrenzwerte im Straßenverkehr und setzen sich alkoholisiert hinter das Lenkrad“, unterstreicht Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner.
Der sogenannte ‚Shut-Down‘ hat das öffentliche Leben in einen gewissen Ruhemodus geführt. Umso interessanter sind die Zahlen bei den Alkoholdelikten. Während im Juni 2019 die Zahl der Alkoholanzeigen von 0,5 bis 0,8 Promille bei 117 lag, so erreichten wir mit Ende Juni des heurigen Jahres bereits mit 106 Anzeigen beinahe das Niveau des Vergleichszeitraums des Vorjahrs. Ebenso verhält es sich mit Alkoholanzeigen von 0,8 Promille und darüber. Hatten wir im Juni 2019 noch 326 Anzeigen, so erreichten wir heuer bereits 298.
Bemerkenswert ist, dass die Zahlen bei den Drogendelikten auch während dem ‚Shut-Down‘, mit Ausnahme des April, beinahe unverändert blieben. Gab es sowohl im März 2019 als auch im März 2020 den Wert 67, so fiel die Zahl im April auf 49 (im Vergleich 77 im April 2019). In den Monaten Mai (88 vgl. Mai 2019: 76) und Juni (82 vgl. Juni 2019: 55) wurde das Vorjahresniveau bereits wieder deutlich überschritten.
"Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr sind keine Kavaliersdelikte! Es sollte die Regel - wer fährt trinkt nicht und wer trinkt fährt nicht - penibel befolgt werden“, so Landesrat Steinkellner abschließend.