Wenn Sie in Oberösterreich den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie entweder
- eine gültige Fischerkarte oder
- eine Fischergastkarte und einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit sich führen.
Die Gültigkeit der Fischergastkarte beträgt 3 Wochen. Sie wird der Bewirtschafterin oder dem Bewirtschafter (Fischereiberechtigte, Pächter, Verwalter) auf Antrag von dem nach Lage des Fischwassers örtlich zuständigen Fischereirevierausschuss, auf ihren oder seinen Namen lautend in der gewünschten Anzahl ausgestellt.
Die Bewirtschafterin oder der Bewirtschafter trägt Ihre Personalien ein und folgt Ihnen die Fischergastkarte aus, die Sie vor Ausübung des Fischfanges zu unterschreiben haben.
Voraussetzungen
- Vollendung des 12. Lebensjahres
- höchstens 2 Fischergastkarten pro Jahr
Benötigte Unterlagen
- Mitführen eines amtlichen Lichtbildausweises mit der Fischergastkarte
Kosten
14,30 Euro Stempelgebühren für die Fischergastkarte
6,00 Euro Verwaltungsabgabe
Rechtliche Grundlage
Oö. Fischereigesetz
Weiterführende Informationen