Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 25.7.2020)
Mit heute, 25. Juli, wird die Sperrstunde für alle Gastgewerbebetriebe im Gemeindegebiet St. Wolfgang auf 23 Uhr vorverlegt. Eine entsprechende Verordnung der Bezirksverwaltungsbehörde tritt mit heute und vorerst bis inkl. 2. August 2020 in Kraft.
„Sicher handeln heißt rasch handeln. Das gilt auch für die aktuelle Situation in St. Wolfgang. Mit der Vorverlegung der Sperrstunde setzen wir einen wichtigen Schritt und ein Zeichen. Denn das Virus ist noch immer unter uns. Es gilt weiterhin: Abstand halten und Maske tragen. Wir sind zuversichtlich, dass wir mit diesem Schritt eine unkontrollierte Verbreitung des Virus verhindern können“, betonen Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und seine Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander.
Verbunden mit dieser Maßnahme richten der Krisenstab des Landes und die örtlichen Behörden einen Appell an die Menschen in der Region Salzkammergut. Im Sinne der Prävention sind die geltenden Regelungen der Mund-Nasen-Schutzpflicht und des Abstand Haltens unbedingt gewissenhaft einzuhalten.
Zur Kontrolle der Einhaltung der Sperrstundenregelung wird in der Region die Polizei auch vermehrt mit Streifen präsent sein.
Derzeit laufen noch - wie angekündigt – weitere Testungen der Mitarbeiter/innen in den Betrieben. Die Ergebnisse werden für heute Abend erwartet. Die Ergebnisse der freiwilligen Testungen von Gästen in St. Wolfgang werden für Sonntagmittag erwartet.
Die beiden Lokale „13er Haus“ (Markt 13) und „W3“ (Markt 30) bleiben vorerst freiwillig geschlossen.