Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 01.09.2020)
"Dem Gehörlosenverband Oberösterreich ist es im Zeitraum von 1. September 2020 bis 30. November 2020 erlaubt, Haussammlungen durchzuführen. Ebenso wurde dem Österreichischen Gehörlosen Sportverband im Zeitraum vom 1. September bis zum 15. November 2020 die Genehmigung für Haussammlungen erteilt“, teilt Landesrat KommR Ing. Wolfgang Klinger in Bezug auf die ausgestellte Genehmigung mit.
„Der Sammlungsertrag des Gehörlosenverbandes Oberösterreich darf nur zum Zwecke der sozialen und kulturellen Betreuung und Weiterbildung von Mitgliedern sowie zur Erhaltung des Bildungs-, Informations- und Sozialzentrums in Linz und der Vereinslokale verwendet werden, die Erträge des Gehörlosen Sportverbandes nur für die Beschickung von Sportveranstaltungen und für Trainingslager im In- und Ausland sowie für Schulungen und Seminare der Sportler“, erklärt Klinger.