Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 01.09.2020)
Ausufernde Grillereien in Linz, St. Margarethen und die damit einhergehenden Missstände haben den Anrainern das örtliche Gemeinschaftsleben gründlich vermiest und die Stadtpolitik auf den Plan gerufen. Die Stadt Linz hat das Grillen dort mittels ortspolizeilicher Verordnung untersagt. Da eine solche gesetzesvertretende Verordnung nur unter sehr engen Gesichtspunkten rechtens ist, hat die Abteilung IKD des Landes Oberösterreich in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde, ein standardmäßiges Verfahren zur Prüfung der Verordnung eingeleitet. Die Stadt Linz wurde im Zuge dessen aufgefordert, weitere Dokumentationen, welche eine ortspolizeiliche Verordnung in der Form eines Grillverbotes rechtfertigen, zu übermitteln. Dies wurde von vielen Seiten missinterpretiert und als Versuch angesehen, die Verordnung zu torpedieren.
Nach Vorlage der Dokumentation durch die Stadt Linz und eingehender Prüfung durch das Land Oberösterreich wurde die Rechtmäßigkeit der Verordnung bestätigt.
„Ich verstehe nicht, dass hier so viel Wind gemacht wurde. Die Abteilung ist lediglich ihrem gesetzmäßigen Auftrag nachgekommen und hat dann anhand der Faktenlage entschieden. Davon die Verordnung der Stadt Linz kippen zu wollen, war nie die Rede. Ich bin jedenfalls zufrieden, dass Klarheit geschaffen wurde und nun endgültig für die Anrainer Schluss mit den Beeinträchtigungen ist“, fasst LR Wolfgang Klinger zusammen.
„Wie erwartet, hat unsere ortspolizeiliche Verordnung der gesetzmäßigen Prüfung durch das Land Oberösterreich standgehalten. Das Grill-Chaos in St. Margarethen wurde eingehend dokumentiert und war nachweislich ein massiver Missstand für die Anrainer. Das Grillverbot war daher unumgänglich und ist nun endgültig besiegelt“, erklärt der Linzer Sicherheitsstadtrat Michael Raml.