Im Sinne einer durchgängigen gesicherten elektronischen Verfahrensabwicklung bringt der Oö. Landtag auf seinen Erledigungen eine Amtssignatur auf. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein offizielles Schriftstück des Oö. Landtags handelt.
Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Übereinstimmung eines Dokuments mit einer Abschrift, die beim Austellenden verbleibt, überprüft werden.
Die Signatur setzt sich zusammen aus
- einer Bildmarke,
- dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
- die Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Der Oö. Landtag verwendet bei seinen amtssignierten Dokumenten folgende Bildmarke:
Quelle: Oö. Landtag
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Prüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte die nachstehend angeführte Adresse:
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www.signaturpruefung.gv.at
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Offizieller Link zur Signaturprüfung - leitet derzeit weiter zum Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH)
Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Stelle stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Landtagsdirektion.