Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer: „Kostenersatz für Testungen von 24-Stunden-Betreuer/innen möglich“

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 15.09.2020)
Aufgrund der Corona-Einreisebestimmungen müssen 24-Stunden-Betreungskräfte aus dem Ausland einen negativen COVID-Test vorlegen. Die Kosten für diese Testungen werden zum Teil von betreuungsbedürftigen Personen bzw. deren  Angehörigen bezahlt. Bund und Länder haben sich deshalb geeinigt, dass es dafür einen Kostenersatz geben soll. Für inländische Testungen, welche ab 1. März durchgeführt wurden, beträgt der Kostenersatz 85 Euro. Für ausländische Testungen werden ebenfalls ab 1. März maximal 60 Euro übernommen. Das Sozialressort des Landes Oberösterreich stellt dafür 3,1 Millionen Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung. 

„Die Betroffenen dürfen nicht auf den Mehrkosten durch die Testungen sitzen bleiben. Mit der Kostenübernahme unterstützen wir die Familien und tragen dazu bei, dass die Versorgung der pflege- und betreuungsbedürftigen Personen in Oberösterreich sichergestellt wird“, betont Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer. 

Anträge können ausschließlich von betreuten Personen oder deren Angehörigen gestellt werden, wenn deren Hauptwohnsitz in Oberösterreich liegt. Die Abwicklung und Auszahlung des Kostenersatzes erfolgt durch die Wirtschaftskammer OÖ. Das Land vergütet die Kosten in Form einer Förderung. Grundsätzlich gilt die Kostenübernahme pro Betreuungskraft einmal im Monat.

Förderanträge sind ab Mittwoch, 16. September 2020 auf der Seite www.daheimbetreut.at abrufbar.

 

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