Landeskorrespondenz
Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner: „Unbürokratische und großzügige Handhabung für betroffene Betriebe sehr wichtig – weitere vom Bund angekündigte Unterstützung sehr zu begrüßen“
(Presseaussendung vom 6.11.2020)
„Die Schließung der Gastronomie und Hotellerie im Rahmen des zweiten Lockdowns trifft die betroffenen Betriebe hart. Umso erfreulicher, dass der Bund unsere Forderung, den angekündigten Ersatz für den Umsatzentfall im November rasch und unbürokratisch umzusetzen, nunmehr erfüllt hat. Ab heute, 14.00 Uhr, kann der Umsatzentfall beantragt werden, ganz unbürokratisch über FinanzOnline. Und auch die Festlegung der Entschädigungssumme in Höhe von 80 % des Umsatzes des Novembers des Vorjahres erfolgt unbürokratisch durch automatische Berechnung anhand der vorliegenden Steuerdaten. Die Unterstützung soll dann innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden“, stellt Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner zu den heutigen Erläuterungen der Bundesregierung fest. „Ebenso positiv ist die heute angekündigte großzügige Handhabung der Umsatzentschädigung. Denn der Fixkostenzschuss und die verbesserte Kurzarbeit werden nicht gegengerechnet. Auch neue Umsätze für die Gastronomie durch Umstieg auf Abhol- und Lieferservice sowie für Hotels durch Geschäftsreisende werden nicht miteingerechnet“, hebt Landesrat Achleitner hervor.
„Sehr zu begrüßen ist weiters die Ankündigung des Finanzministers, dass der Bund auch eine weitere Unterstützung jener Lieferanten und Dienstleister plant, die zwar jetzt von den Schließungen nicht unmittelbar betroffen sind, aber de facto 100 Prozent ihrer Geschäfte mit Betrieben abwickeln, die schließen mussten“, so Landesrat Achleitner weiters.
„Auch der schon länger angekündigte Fixkostenzuschuss 2 für Unternehmen, die nicht direkt von den Beschränkungen betroffen sind, aber aufgrund der Corona-Krise deutliche Umsatzverluste haben, sollte noch im November umgesetzt werden. Dazu sollten die Gespräche mit der EU-Kommission rasch abgeschlossen werden“, fordert Landesrat Achleitner.
„Ich appelliere auch nochmals an alle von der Schließung betroffenen Betriebe, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zu kündigen, sondern das verbesserte Kurzarbeitsmodell 3 zu nutzen. Denn die neue verbesserte Kurzarbeit ist eine win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Denn es bietet die Möglichkeit, die Arbeitszeit bis auf 0 herunterzufahren. Und die Arbeitgeber können nach dem neuerlichen Lockdown dann wieder mit ihrem bewährten Team losstarten. Die Arbeitnehmer wiederum haben eine Jobgarantie und erhalten bis zu 90 % ihres Gehaltes“, erläutert Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner. Denn Voraussetzung für den Umsatzentfall-Ersatz des Bundes ist, dass keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gekündigt werden.