Die im Vormärz aufgestauten Spannungen entluden sich im Jahre 1848 in dem revolutionären Geschehen von Wien, Prag und Budapest. In Oberösterreich, wo man von den Ereignissen überrascht worden war, vollzog sich der Umbruch von März bis Oktober ohne Blutvergießen in gemäßigter Weise. Wohl aber entstanden z.B. in Linz wiederholt Straßenkrawalle, die allerdings hauptsächlich wirtschaftlich bedingt waren. Der Unmut des freisinnig-liberalen Bürgertums, das nach dem kaiserlichen Versprechen einer Verfassung in einem Freiheitstaumel schwelgte, richtete sich vor allem gegen die Jesuiten, die am 14. April 1848 aus ihrem Kloster am Linzer Freinberg vertrieben wurden. Schwerere Ausschreitungen wurden durch die Nationalgarde verhindert.
Die politischen Auseinandersetzungen der verschiedenen Strömungen wurden nach Abschaffung der Zensur sehr heftig mittels Druckschriften geführt. In allen politischen Gruppierungen war das erwachte deutsche Nationalgefühl stark vertreten.
Der Entwurf einer oberösterreichischen Landesverfassung sah u.a. die Beseitigung der erblichen ständischen Rechte, einen Landtag mit 75 durch allgemeine und direkte Volkswahl gewählten Abgeordneten und einen von diesen durch Wahl bestimmten neunköpfigen Landesausschuss vor.
Obwohl die Revolution von 1848 gescheitert war, wirkte liberales Gedankengut in den Gesetzeswerken der beginnenden Reaktion weiter, die nach der Abdankung Kaiser Ferdinands I. und dem Regierungsantritt Franz Josefs I. am 2. Dezember 1848 unter dem Innenminister Graf Franz Stadion entstanden. Die sogenannte oktroyierte Verfassung, welche u.a. die Wirksamkeit der landständischen Verfassungen der sogenannten "Kronländer" beendete, wurde in Oberösterreich von Liberalen und Liberal-Konservativen begrüßt. Im Bereich der in geringem Ausmaß verbliebenen autonomen oberösterreichischen Landesverwaltung schuf ein Erlass des Innenministeriums vom 17. April 1849 ein Provisorium, indem man das alte ständische Ausschusskollegium mit dem 1848 durch Zuwahl verstärkten ständischen Verordneten-Kollegium zu einem sogenannten "vereinigten Landes-Kollegium" zusammenlegte. Dieses ursprünglich als Übergangslösung bis zum Inkrafttreten einer neuen Landesverfassung gedachte Gremium blieb als modifiziertes Relikt der alten Ständeverfassung bis 1861 Träger der autonomen Landesverwaltung und einzige politische Vertretung des Landes, da die vom Kaiser gegebene "Landesverfassung für das Erzherzogtum Österreich ob der Enns" aus politischen Gründen nicht vollzogen wurde.
Trotz dieser Verfassungssituation kam es am Beginn der Regierung Kaiser Franz Josefs zu einer grundlegenden Umgestaltung der inneren Organisation Oberösterreichs.