Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 11.11.2020)
„Laut Führerscheingesetz ist das Lenken eines Kraftfahrzeuges nur mit einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung erlaubt. Immer wieder gibt es aber Lenkerinnen und Lenker, die dieses Gesetz missachten. Für eine funktionierende Gesellschaft in der Recht und Ordnung Gültigkeit besitzt, leisten unsere Polizistinnen und Polizisten tagtäglich einen essentiellen Beitrag. Auch wenn sie dabei, wie dieses Beispiel zeigt, in brenzlige Situationen kommen“, unterstreicht Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner.
Auf dem Parkplatz eines Supermarktes wurde ein 50-Jähriger Rohrbacher durch einen Polizisten aufgefordert, seine Lenkberechtigung vorzuweisen. Der Beamte hatte in Erinnerung, dass der Mann keinen Führerschein besitzt. Anstatt seine Papiere vorzuzeigen, versperrte der 50-Jährige seinen Wagen und trat die Flucht an. Eine weitere Polizeistreife versuchte den Flüchtenden anzuhalten. Allerdings umfuhr er den quergestellten Streifenwagen und flüchtete Richtung Linzerstraße. Dort versuchten die Polizisten eine weitere Anhaltung, indem sie einen Kleinbus mit eingeschaltetem Folgetonhorn querstellten. Der Mann fuhr über den dortigen Gehsteig und konnte neuerlich Richtung Haslach flüchten. Bei der Kreuzung der Haslacher Straße mit der Böhmerwaldstraße stellten die Beamten einen weiteren Streifenwagen quer. Der 50-Jährige beschleunigte aber und fuhr auf das Polizeiauto, in dem noch eine Polizistin saß, zu. Um einen Zusammenstoß zu verhindern, musste sie zur Seite fahren. Danach beschleunigte der Mann erheblich und raste mit stark überhöhter Geschwindigkeit Richtung Haslach. Drei Polizeistreifen verfolgten ihn. Bei der Flucht kam es zu teils gefährlichen Überholmanövern anderer Verkehrsteilnehmer, die dadurch zum Abbremsen oder Ausweichen genötigt wurden. Glücklicherweise kam es dabei zu keinen Kollisionen. Durch das Ortgebiet von Haslach fuhr er mit einer Geschwindigkeit von rund 100 km/h, durch die 70 km/h Beschränkung im Bereich von Lichtenau fuhr er mit über 100 km/h und die 30 km/h Zone von St. Oswald bei Haslach passierte er mit etwa 90 km/h. Letztlich gelang den Beamten im Flur des Wohnhauses die Festnahme. Nach seiner Einvernahme wurde er über Anordnung der Staatsanwaltschaft Linz in die Linzer Justizanstalt eingeliefert.
„Die Polizei kontrolliert ihm Rahmen routinemäßiger Verkehrskontrollen laufend auf unseren heimischen Straßen, ob das Führerscheingesetz eingehalten wird. Wer ohne Führerschein fährt, missachtet nicht nur die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens sondern spielt auch mit der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer“, so Steinkellner abschließend.
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Quelle: Land OÖ/Daniel Kauder, Verwendung mit Quellenangabe (1,00 MB).
Bildtext: LR Mag. Steinkellner bei einer Verkehrskontrolle