Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 16.11.2020)
Die Oö. Ärztekammer führte unter den 1.198 Kassenärztinnen und -ärzten in Oberösterreich eine Befragung durch, inwieweit die neuen Antigen-Tests, die gegenüber PCR-Tests deutlich schneller und günstiger sind, eingesetzt werden. 53% der an der Studie teilgenommenen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte (das sind 35% aller Ordinationen in Oberösterreich) haben die Rückmeldung gegeben, dass bereits Antigen-Tests in den Ordinationen angeboten werden. In zusätzlich neun Prozent der Ordinationen in Oberösterreich werden demnächst Antigen-Tests angeboten werden. Darüber hinaus bieten bereits auch Fachärztinnen und -ärzte sowie auch Wahlärztinnen und -ärzte Antigen-Tests an.
LH-Stellvertreterin Haberlander dankt den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten für ihre Hilfe und Unterstützung bei den Testabnahmen. Gleichzeitig unterstützt sie Ärztekammer-Präsident Niedermoser bei seiner Forderung an den Bund nach einer sinnvollen Abrechnungsregelung.
Das PCR-Testsystem (der so genannte „Gold Standard“ unter den Tests), abgenommen in den Drive-Ins des Roten Kreuzes sowie durch deren mobile Teams, ist durch die hohen Infektionszahlen sehr belastet. Insbesondere die Laborauswertung dauert durch ihre Komplexität entsprechend lange. Das nun erfreulicherweise immer mehr Fuß fassende Angebot an Antigen-Tests im niedergelassenen Bereich trägt maßgeblich dazu bei, die herausfordernde Situation zu meistern und die „PCR-Logistik“ zu entlasten. Großer Vorteil der von den Hausärzten abgenommenen Antigen-Tests ist, dass die Testabnahme vor Ort durch die ärztliche Indikation ergänzt wird.
„Ich möchte mich bei allen Fach-, Wahl- und Hausärztinnen und Hausärzten, die sich dazu entschieden haben Antigen-Tests in ihren Ordinationen anzubieten, bedanken. Dieses Angebot wird immer wichtiger für die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher und ist eine wertvolle Ergänzung zu den bestehenden Testsystemen. Vor diesem Hintergrund unterstütze ich die Ärztekammer in ihrer Forderung nach einer sinnvollen Abrechnungsmodalität“, betont Gesundheitsreferentin LH-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander.
Dr. Peter Niedermoser, Präsident der Oö. Ärztekammer: „Antigentests können aktuell nur mit der Sozialversicherung abgerechnet werden, wenn beim Patienten bzw. bei der Patientin gleichermaßen ein PCR-Abstrich genommen wird. Das ist vor dem Hintergrund, dass richtigerweise nun auch Antigen-Tests für die Einleitung des behördlichen Prozederes anerkannt werden, ein Schildbürgerstreich. Antigen-Tests sind nachgewiesenermaßen bei symptomatischen Personen ausreichend valide und sollen demnach eine volle Abrechnungsmöglichkeit gegenüber der Sozialversicherung erhalten.“