Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 29.11.2020)
Unter Kurzzeitpflege versteht man den vorübergehenden, zeitlich bis zu drei Monate befristeten, Aufenthalt in einem Alten- und Pflegeheim. Kurzzeitpflege wurde eingerichtet, um die häusliche Betreuung und Pflege längerfristig zu sichern und die pflegenden Angehörigen zu unterstützen. Eine Kurzzeitpflege kann beispielsweise notwendig werden, wenn eine Überbrückung zwischen einem Krankenhausaufenthalt und der Wiederaufnahme der eigenständigen Haushaltsführung erforderlich ist oder wenn pflegende Angehörige auf Urlaub fahren möchten und keine anderen Pflegepersonen im Haushalt sind. Die Inanspruchnahme eines Kurzzeitpflegeplatzes ist unabhängig von einer Pflegegeldeinstufung. Die Kosten für die Kurzzeitpflege sind selbst zu tragen. Ab 1. Jänner 2021 kann erstmal ein Zuschuss in der Höhe von bis zu 30 Euro pro Kurzzeitpflegetag beantragt werden. Auf Antrag von Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer soll eine entsprechende Förderrichtlinie des Sozialressorts am Montag, 30. November, in der Landesregierung beschlossen werden. Die Antragsformulare und weiterführende Informationen werden zeitgerecht zum Inkrafttreten der Richtlinie auf der Homepage des Landes Oberösterreich veröffentlicht.
„Die Kurzzeitpflege dient zur Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen, die anderen Familienverpflichtungen nachkommen müssen, selbst einen Krankenhaus- oder Kuraufenthalt geplant haben oder auf Urlaub gehen möchten. Mit dem Zuschuss seitens des Landes Oberösterreich wollen wir die Pflege zu Hause weiter entlasten“, betonen Landeshauptmann Thomas Stelzer und Landesrätin Birgit Gerstorfer.
In Oberösterreich gibt es 135 Alten- und Pflegeheime. In fast jedem Heim gibt es auch das Angebot der Kurzzeitpflege – je nach Heimgröße 1 bis 10 Plätze. Im Seniorenzentrum Spallerhof in Linz stehen 16 Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung. Das Seniorenheim Schloss Hall in Bad Hall verfügt über 22 Kurzzeitpflegeplätze für Gäste aus ganz Oberösterreich. Auskünfte über freie Plätze sowie anfallende Kosten erteilt die Heimleitung im jeweiligen Alten- und Pflegeheim. Es wird eine zeitgerechte Terminabsprache empfohlen. Die Kosten sind je nach Alten- und Pflegeheim unterschiedlich hoch und liegen in der Regel zwischen 70 und 90 Euro pro Tag zuzüglich Pflegegeldzuschlag.
Ab 1. Jänner 2021 kann ein Zuschuss von maximal 30 Euro für jeden begonnenen Kurzzeitpflegetag beantragt werden. Der Zuschuss wird für höchstens 21 Kurzzeitpflegetage pro Kalenderjahr gewährt. An den Kurzzeitpflegeaufenthalt darf unmittelbar kein unbefristeter Aufenthalt im Alten- und Pflegeheim anschließen. Dies gilt nicht für Personen, deren Kurzzeitpflegeaufenthalt nach Entlassung aus einer Krankenanstalt notwendig wurde und der Pflegebedarf weiterhin in einem Ausmaße besteht, der einen längerfristigen Aufenthalt in einem Alten- und Pflegeheim begründet.
Anspruchsberechtigt sind Personen in Lebensgemeinschaften, deren Haushaltseinkommen 2.240 Euro nicht übersteigt. Alleinstehende dürfen nicht mehr als 1.765,56 Euro Einkommen/Pension haben.